Berlin (dpa/tmn) - Kommt es zu einer Netzstörung bei Mobilfunk, DSL, Kabel oder Glasfaser, muss der jeweilige Provider diese nicht nur unverzüglich und unentgeltlich beseitigen. Er hat auch Informations- und Entschädigungspflichten den Kundinnen und Kunden gegenüber, berichtet das ...