Vorzeitige Kündigung von DSL-Anschluss bei Umzug nicht möglich
Karlsruhe (dpa) - DSL-Kunden können bei einem Umzug in ein Gebiet ohne Breitband-Internet einen bestehenden DSL-Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Beim einem Umzug trägt der Kunde das Risiko, längerfristige Verträge nicht mehr nutzen zu können, heißt es zu Begründung. Im vorliegenden Fall schloss ein Mann einen DSL-Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab. Nach etwa einem halben Jahr zog er in eine andere Gemeinde und kündigte den Vertrag. Sein Anbieter aber verlangte von ihm, die monatliche Grundgebühr weiter zu bezahlen.