Von Gewerbe Rechtsschutz bis Berufshaftpflicht - Versicherungen für Kleinunternehmer

Ein Kleingewerbe ist, sowohl als hauptberufliche als auch als nebenberufliche Tätigkeit, meist schnell und unkompliziert angemeldet. Neben dem obligatorischen Gang zum Gewerbeamt müssen allerdings noch weitere Formalien erledigt werden. Insbesondere das Thema Versicherungsschutz ist für Kleingewerbetreibende ein wichtiger Aspekt. Welche Versicherungen sind bei einer Selbstständigkeit unabdingbar und welche sind verzichtbar, insbesondere wenn es um den Aspekt Vermögenssicherung geht?
Jede Selbstständigkeit beinhaltet ein Risiko
Niemand der den Weg in die Selbstständigkeit wagt, kommt um das Thema Versicherungen herum. Mitunter ist der Versicherungsschutz von essenzieller Bedeutung. Wer selbstständig tätig ist, der trägt immer ein gewisses Risiko, als Kleingewerbetreibender haftet man im Zweifel mit seinem gesamten Privatvermögen. Entscheidend für die Versicherung ist zunächst einmal die Art des Gewerbes. Je nach Art des Gewerbes machen manche Versicherungen mehr, und manche weniger Sinn. Für die allermeisten Gewerbetreibenden sind eine Betriebshaftpflicht- oder / und eine Berufshaftpflichtversicherung enorm wichtig, so bewahrt sie den Versicherungsnehmer im Zweifel vor hohen Kosten bei einem selbstverursachten Schadensfall. Auch die Rechtsschutzversicherung ist meist ein fester Bestandteil der Versicherungen für Kleingewerbetreibende, auch hier greift der private Rechtsschutz nicht.
Betriebshaftpflichtversicherung
Solange die Tätigkeiten des Kleingewerbes nicht explizit in den Vertragsbedingungen für die Privathaftpflicht erwähnt sind, sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden um gegen Schadensersatzforderungen Dritter geschützt zu sein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und „unechte Vermögensschäden“ ab. Ein „unechter Vermögensschäden“ entsteht beispielsweise, wenn eine geschädigte Person einen Verdienstausfall erleidet. „Echte Vermögensschäden“ sind in der Regel nicht durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Berufshaftpflichtversicherung
„Echte Vermögensschäden“ werden von einer Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt, diese wird auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet. Manche Berufsgruppen, etwa Ärzte oder Anwälte, sind gesetzlich zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet. Unter Umständen kann man auch als Kleingewerbetreibender einen solchen Versicherungsschutz gebrauchen. Selbst als Mediendienstleister können Vermögensschäden schneller entstehen als man denkt, beispielsweise dann, wenn man Fehler der eigenen Arbeit übersieht und dem Auftraggeber dadurch erhebliche Verluste entstehen, etwa weil eine Broschüre neu gedruckt werden muss. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung haftet man in einem solchen Fall im Zweifel mit seinem Privatvermögen.
Rechtsschutzversicherung für das Gewerbe
Bei einer privaten Rechtsschutzversicherung greift der Versicherungsschutz im privaten sowie im beruflichen Bereich als Arbeitnehmer, nicht aber bei einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit. Daher ist es Gewerbetreibenden in jedem Fall zu empfehlen, sich je nach Art ihrer Tätigkeit einen zusätzlichen Rechtsschutz zuzulegen, es gibt spezielle Angebote für Kleinunternehmer. Ein solcher Kleinunternehmer-Rechtsschutz umfasst den Firmenbereich und den Straf-Rechtsschutz. Weitere Bereiche können bei verschiedenen Versicherungsanbietern optional hinzu-gebucht werden. Für einen optimalen Rechtsschutz ist immer eine individuelle Betrachtung der Tätigkeit und der Branche erforderlich. Einen guten Überblick über die Angebote diverser Anbieter findet man auch hier im Gewerberechtsschutzversicherung Vergleich. Eine Gewerbe Rechtsschutzversicherung kommt für alle entstehenden Anwalts- und Prozesskosten auf. Darüber hinaus kann es unter bestimmten Gegebenheiten sinnvoll sein, zusätzlich eine Inhaltsversicherung abzuschließen - das lohnt sich allerdings nur, wenn die Betriebsräume und das Inventar besonders hohen Wert haben. Für ein Kleingewerbe ist eine Inhaltsversicherung meist nicht notwendig.
Krankenversicherung
Unter Umständen hat das Kleingewerbe zudem Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Je nach individueller Situation kann man sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden. Beide Varianten haben sowohl Vorteile als auch Nachteile.
- Gesetzliche Krankenversicherung
Prinzipiell kann man sich als Gewerbetreibender gesetzlich versichern, Voraussetzung ist, dass man auch vorher schon gesetzlich versichert war. Wird das Gewerbe nebenberuflich ausgeübt und hauptberuflich ein Arbeitnehmerverhältnis vorliegt, ändert sich eigentlich nichts. Wer ein Gewerbe betreibt und kostenfrei über die Familienversicherung, etwa des Partners mitversichert ist, darf durch die gewerbliche Arbeit nicht mehr als 453 Euro pro Monat verdienen, ohne dass sich der Beitrag erhöht. Generell berechnet sich der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem erzielten Einkommen. Ohne Anspruch auf Krankengeld sind das 14 % des Einkommens. Das fiktive Mindesteinkommen liegt bei der Berechnung jedoch bei 2.283,75 Euro, sodass ein Mindestbeitrag von 319,73 Euro fällig wird. - Private Krankenversicherung
Kleingewerbetreibende, die ihr Gewerbe hauptberuflich ausüben können prinzipiell eine private Krankenversicherung abschließen. Zu beachten ist hierbei, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Umständen möglich ist. Private Krankenversicherungen bieten spezielle Tarife an, die Kleingewerbetreibenden entgegenkommen. Auch sind die Leistungen meist umfangreicher. Besonders junge, gesunde Existenzgründer können meist von einer privaten Krankenversicherung profitieren.
Wie man sieht, ist es sinnvoll sich mit einem passenden Versicherungsschutz gegen die Risiken der Selbstständigkeit abzusichern. Welche Versicherungen notwendig sind, hängt immer unmittelbar mit der Art des jeweiligen Gewerbes ab. Jeder, der also ernsthaft ein Gewerbe betreiben möchte, sollte sich daher umfassend mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen. Wer es genau wissen möchte, sollte sich von einem unabhängigen Versicherungsexperten hinsichtlich des individuellen Gewerbes beraten lassen. Mit einem genau auf das jeweilige Gewerbe abgestimmten Versicherungsschutz minimiert man das Risiko von hohen finanziellen Belastungen im Schadensfall.

