
Im Rechtsstreit um gekürzte Vergütungen für freigestellte Betriebsräte im Volkswagen-Konzern hat das Bundesarbeitsgericht eine entscheidende Vorgabe gemacht. So ist das Unternehmen nun verpflichtet, nachzuweisen, dass Vergütungserhöhungen fehlerhaft waren und Zurückstufungen korrekt vorgenommen ...