Im Rechtsstreit um gekürzte Vergütungen für freigestellte Betriebsräte im Volkswagen-Konzern hat das Bundesarbeitsgericht eine entscheidende Vorgabe gemacht. So ist das Unternehmen nun verpflichtet, nachzuweisen, dass Vergütungserhöhungen fehlerhaft waren und Zurückstufungen korrekt vorgenommen ...

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