Ok, mit JUGENDstrafe komm ich nicht weg, wenn ich aber mal richtig Bock auf Randale habe, muss ich mir für einen relativen Freifahrtschein nur 3,1 Promille auf die Pfanne hauen. @
3: Für Niederschlagen und dann wenn's Opfer auf dem Boden liegt, mehrfach gezielt auf den Kopf stampfen. Wenn man sich dann in der Schule damit brüstet und prahlt, sollte da keine verminderte Schuldfähigkeit anerkannt werden, denn offensichtlich fand er es ja später nüchtern auch lobenswert, was er getan hat