Berlin (dpa) - Seine Gewalttat in der Berliner U-Bahn soll ein 18-jähriger nach dem Willen der Ankläger mit vier Jahren Jugendstrafe büßen. Im Prozess vor dem Berliner Landgericht plädierte die Staatsanwaltschaft auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Der Schüler hatte in der ...

Kommentare

(3) Perlini · 08. September 2011
@1 Viel zu wenig für was?
(2) cerbarus · 08. September 2011
Ok, mit JUGENDstrafe komm ich nicht weg, wenn ich aber mal richtig Bock auf Randale habe, muss ich mir für einen relativen Freifahrtschein nur 3,1 Promille auf die Pfanne hauen. @3: Für Niederschlagen und dann wenn's Opfer auf dem Boden liegt, mehrfach gezielt auf den Kopf stampfen. Wenn man sich dann in der Schule damit brüstet und prahlt, sollte da keine verminderte Schuldfähigkeit anerkannt werden, denn offensichtlich fand er es ja später nüchtern auch lobenswert, was er getan hat
(1) k272229 · 08. September 2011
Viel zu wenig.
 
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