Berlin (dpa) - In den nächsten Monaten und Jahren könnten etwa 120 Straftäter in Deutschland aus der Sicherungsverwahrung freikommen. Dies ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa in den Ländern. Die Sicherungsverwahrten würden von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ...

Kommentare

(1) k293295 · 27. Juni 2010
Seit geraumer Zeit können Gerichte auch nachträglich Sicherheitsverwahrung anordnen. Die jetzt freizulassenden sind allesamt VOR der dazugehörigen Gesetzesänderung verurteilt worden, und niemand darf auf Grund eines Gesetzes verurteilt werden, das zur Zeit der Tat noch nicht existierte. Wer meint, das sollte anders sein, möge bedenken, daß er selbst dann Opfer eines Gesetzes werden kann, das ihn für etwas derzeit legales plötzlich zum Verbrecher erklären kann.
 
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