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4) Die Frage ist nicht, ob und wie das möglich ist. Das ist doch klar. Mein Einwand bezieht sich auf die vorhandenen Möglichkeiten, die ungenutzt bleiben. Die Gebühren für die Grunderwerbssteuer kann man nicht in bar bezahlen. Erwerber ist dem Finanzamt ohnehin bekannt. Ohne diese "Datenwüste" bei uns sind also Zusammenhänge sofort offensichtlich. Es bedarf also real keine großen Anstrengungen, eine Regelung zu finden. 2)