Berlin (dts) - Durch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden Beschäftigten und Sozialkassen Milliarden vorenthalten. Das geht aus einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor, über die die "Süddeutsche ...

Kommentare

(3) anddie · 23. März 2018
Es scheitert halt häufig an entsprechenden Anzeigen, da sich Betroffene auch nicht immer trauen, da sie Angst um den Job haben. Man könnte aber das Finanzamt mit einschalten, da dieses über die Steuererklärung das Jahresbrutto mitgeteilt bekommt und somit bei Unterschreitungen das Ganze an den Zoll zur Prüfung weiterleiten könnte. Braucht man nur noch was, um Teilzeitjobs zu identifizieren.
(2) Canga · 23. März 2018
zuständige überwachungsbehörde ist meines wissens nach der Zoll. ob da extra ein ministerium gebildet werden muss, weiss ich nicht, da auch dieses ja keine allumfassende kontrolle durchführen oder einführen kann oder wird sondern ebenfalls nur auf hinweise und anzeige den vorgängen nachgeht
(1) Folkman · 23. März 2018
Ich finde, ein Mindestlohnüberwachungsministe rium wäre weit sinnvoller als bspw. ein Heimatministerium...
 
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