Düsseldorf, 21.02.2018 (lifePR) - Der Vermieter trägt bei einer Nachforderung von Betriebskosten, die der Mieter aufgrund entsprechender Vereinbarung zu tragen hat, die Darlegungs- und Beweislast für die erhobene Forderung. Im verhandelten Fall waren die Beklagten Mieter einer 94 Quadratmeter großen ...

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