Köln (dpa) - Beim Verfassungsschutz sind nach Darstellung der Behörde Akten im Zusammenhang mit den Neonazi-Ermittlungen nur einmal vernichtet worden, allerdings in zwei Schritten. Einen zusätzlichen Vorgang von Aktenvernichtung neben der bereits bekanntgewordenen Aktion vom 11. November 2011 habe ...