Flensburg (dts) - Die renommierte Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold von der Uni Flensburg hat das von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete neue Infektionsschutzgesetz als grundgesetzwidrig eingestuft. "Die Ausgangssperre ist verfassungswidrig", sagte sie der "Bild" ...

Kommentare

(16) notime · 22. April 2021
@6 was für eine alberne Phrase -und wenn du mal genau geschaut hättest wäre dir aufgefallen das es nur ein Tastenfehler war .... und zudem - ich habe immer recht ... auch mit kleinen Buchstaben ... *rotfl*
(15) bqtter · 22. April 2021
@12 Das ist ne gute Frage. Bin gespannt was weitere Studien für Ergebnisse bringen.
(14) k293295 · 22. April 2021
"Durch die Ausgangssperre dürfen sich Ehepartner, die nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben, nachts nicht mehr besuchen" - über wieviele Leute reden wir da bundesweit? Die dürfen sich sehr wohl besuchen, aber halt zwischen 22 und 5 Uhr nicht auf der Straße. Auch wenn ich nicht verstehe, warum ich meinen Ehepartner, mit dem ich nicht zusammen wohne, besuchen sollte.
(13) AS1 · 22. April 2021
@8 ...sein, wobei der Gesundheitsschutz eben eines unter vielen Rechtsgütern ist. Oder wie schon an anderer Stelle gesagt: der Zweck heiligt im Rechtsstaat eben nie die Mittel.
(12) thrasea · 22. April 2021
@9 Danke, die Studie kannte ich noch nicht, ist ja brandneu. Ich hoffe, dass die Begutachtung des Preprints schnell durchgeführt wird. Die Frage ist ja, aus welchem Grund kommt man hier zu einem anderen Ergebnis als in anderen Studien? Allerdings gab es solch abweichende Studien auch zur Situation in Frankreich. Während landesweit die Effektivität bestätigt wurde, soll sie in einer Stadt sogar kontraproduktiv gewesen sein (kann mich aber leider nicht mehr erinnern, welche Stadt das genau war).
(11) AS1 · 22. April 2021
@8 Das ist sicher richtig, das man da unterschiedlicher Auffassung sein kann. Was mir aber immer wieder auffällt, ist die Tatsache, dass die Befürworter "scharfer" Maßnahmen gegen die Pandemie sehr oft ein äußerst problematisches Verhältnis zu rechtsstaatlichen Grundsätzen haben. Zum Beispiel herrscht sehr oft die Auffassung ,dass die Gesundheit der Bevölkerung absolute Priorität hat. Und das ist eben nicht so. Grundrechtseinschränkungen müssen grundsätzlich immer das Ergebnis einer Abwägung...
(10) bqtter · 22. April 2021
@8 Eeeeh, Kommentar geändert... :-D Dann meine ich natürlich deinen vorletzten Punkt.
(9) bqtter · 22. April 2021
@ 8 Bei deinem letzten Punkt würde ich dir gern widersprechen! Mittlerweile gibt es wohl eine Studie der Uni Giessen, die genau das Gegenteil belegen soll. Dort wurden in hessischen Landkreisen Daten erfasst und ausgewertet. Die Daten belegen, dass es statistisch keine signifikanten Beweise für eine effektive Wirksamkeit einer Ausgangssperre gibt. <link> Link zur Studie ist im Text!
(8) thrasea · 22. April 2021
@5 Wenn dein Onkel Betreuung / Pflege braucht oder du bei ihm arbeitest, darfst du ihn natürlich besuchen. Ansonsten ist ein rein privater Besuch *kein* gewichtiger und unabweisbarer Grund laut Gesetzesvorlage. Die Wirksamkeit nächtlicher Ausgangsbeschränkungen ist in Studien belegt. @7 Da sind wir eben einfach anderer Meinung. M. E. haben Bundesregierung und Parlament hier einen erheblichen Spielraum. Wir werden ja sehen, wie das vor Gericht beurteilt wird.
(7) AS1 · 22. April 2021
@4 Richtig, es wurde unzählige Male erklärt - und es ist immer noch falsch. Eine Kontaktbeschränkung erfüllt genau den gleichen Zweck und ist das wesentlich mildere Mittel. Daher sind und bleiben Ausgangsbeschränkungen - die ich grundsätzlich Ausgangssperren nenne, weil das die richtige Bezeichnung ist - unverhältnismäßig und rechtswidrig.
(6) GeorgeCostanza · 22. April 2021
@1 Grundsätzlich gilt erstmal "wer schreit, hat Unrecht." @ news: "Regierung und Bundestag hätten "die Kritik in den Wind geschlagen". Das sei beispiellos." <<< wer die letzten 15 Monate aufgepasst hat, wird feststellen, dass das keineswegs beispiellos ist. Leopoldina und Co. reden sich seit jeher den Mund fusselig, aber die Regierung interessiert das nicht im geringsten.
(5) alx2000 · 22. April 2021
@4 Das halte ich für eine nicht bewiesene These... die privaten Treffen sind davon nicht betroffen! Ich kann und darf mich auch weiterhin bis 2 Uhr bei meinem Onkel aufhalten und dann heim fahren... das ist ein berechtigtes Interesse per Definition. Und die BRDweit 500 Leute, die Nachts um 4 unterwegs sind zu "Freunden" haben gaaaanz andere Probleme als Corona. Nachts einsperren hat in meinem sehr ländlichen Kreisgebiet null Sinn... sagt zumindest der Landrat als Polizeichef!
(4) thrasea · 22. April 2021
@3 Es wurde doch inzwischen schon unzählige Male erklärt, dass nächtliche Ausgangsbeschränkungen die Zahl der privaten Treffen abends erheblich reduziert. Das ist der Grund, der für die Ausgangsbeschränkungen spricht, nicht der vermiedene Kontakt zwischen zwei imaginären Joggern nachts um halb zwei.
(3) alx2000 · 22. April 2021
Es ist schon mit gesundem Menschenverstand total leicht zu erkennen, dass Ausgangssperren in der Nacht sinnfrei sind. Solange tagsüber überall Menschen kreuz und quer rennen und diese Ströme nicht kontrolliert werden (können), machen die 10% Menschen nach 22h in der Ansteckungsstatistik einen Anteil unter der Messungenauigkeit aus. Schulen zu, Wochenendurlauber und Tagestouris aufhalten, Hundewiesen und Bolzplätze kontrollieren... das sind hier die Covid-Verteilungspunkte im Kreis!
(2) Marc · 22. April 2021
"Zudem bleibe vieles unklar: "Was bedeutet Spazierengehen `allein`? Dürfen Ehegatten nach 22 Uhr nicht mehr zusammen um den Block gehen oder joggen? Und: Müssen sie 1,5 Meter Abstand halten? Das ist absurd." Grundrechte würden zur "Auslegungssache" der Polizei. "Der Bürger ist in der Hand von Polizeibeamten und deren Wohlwollen. Wir sind aber kein totalitärer Staat."" Ja, das wird noch viel diskutiert werden...
(1) notime · 22. April 2021
UND TROTZDEM GIBT ES SIE SCHON IN VIELEN sTÄDTEN :::: ICH BIN DAFÜR BIS DIE pANDEMIE BEKÄPFT IST - ALSO MIT DIESER eINSCHRÄNKUNG - EBEN NICHT WILLKÜRLICH
 
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