Karlsruhe (dts) - Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat einer Beschwerde eines Berliners, der wegen Ruhestörung durch Klavierspielen eine Strafe von 50 Euro zahlen sollte, stattgegeben. Die Tochter des Mannes hatte an einem Sonntag Klavier geübt, woraufhin sich ein Nachbar wegen Ruhestörung ...