Karlsruhe (dts) - Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat einer Beschwerde eines Berliners, der wegen Ruhestörung durch Klavierspielen eine Strafe von 50 Euro zahlen sollte, stattgegeben. Die Tochter des Mannes hatte an einem Sonntag Klavier geübt, woraufhin sich ein Nachbar wegen Ruhestörung ...

Kommentare

(2) mikarger · 10. Dezember 2009
IMHO ist es egal, ob es sich um ein Klavier, die Stereoanlage oder einen Rasenmäher handelt. Ruhestörung ist Ruhestörung!
(1) k117380 · 10. Dezember 2009
Was soll an einem Klavier eine erhebliche Ruhestörung sein? Das Teil ist kein Schlagzeug
 
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