Hamburg/Berlin (dpa) - Rund drei Wochen nach Schließung der Blauen Moschee an der Alster hat das als extremistisch eingestufte Islamische Zentrum Hamburg (IZH) Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums eingelegt. Mit der Schließung der Imam-Ali-Moschee – so der offizielle Name des ...

Kommentare

(5) satta · 13. August um 18:47
Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, in dem Gerichte solche Entscheidungen auf juristische Haltbarkeit überprüfen können und auch mutmaßlich verfassungsfeindliche Vereine keiner behördlichen oder gar politischen Willkür ausgesetzt sind.
(4) Sonnenwende · 13. August um 12:32
Es kommt immer darauf an. Eine Öffnung des Gebäudes für Gläubige mit anderem Eigentümer und ohne Einflussnahme des IZH könnte schon erfolgreich sein, dafür müsste man wahrscheinlich nicht einmal klagen. Aber das IZH hat ausgespielt in Deutschland. Der Verfassungsschutz beobachtet die seit 1990, die haben genug, sonst hätten sie den Verband jetzt nicht verboten.
(3) World4Cats · 13. August um 12:23
Würde mich nicht wundern, wenn sie auch noch Erfolg haben.
(2) Sonnenwende · 13. August um 12:07
Das war ja nicht anders zu erwarten.
(1) deBlocki · 13. August um 11:41
Um seine Religion auszuüben, benötigt man also ein Gebäude? Ich dachte, das kann jeder für sich.
 
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