Der Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat die Leitkriterien der USK erweitert und „Glücksspiel“ als eigenen Aspekt der Wirkungsmacht in die grundlegenden Kriterien zur jugendschutzrechtlichen Alterseinstufung von Computer- und Videospielen aufgenommen. Der in den Verfahren der ...