Urteil: Straßen müssen nachts nicht geräumt werden
In dem rechtskräftigen Urteil verwies das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser zufolge dürfen Kraftfahrer nicht erwarten, dass Fahrbahnen auch nachts ständig von Schnee und Eis freigehalten werden.
«Eine völlige Gefahrlosigkeit der Straßen im Winter kann mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht und deshalb nicht verlangt werden», betonten die Richter in dem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az. 12 O 241/09 Landgericht; Az. U 151/09 OLG Bamberg).
Nach einem Unfall kurz vor Mitternacht hatte der Autofahrer vom Land Bayern jeweils 1500 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert. Der Kläger hatte argumentiert, Bayern würde insgesamt zu wenig Mitarbeiter im Räum- und Streudienst einsetzen; diese seien bei starkem Schneefall daher völlig überfordert.
Das Land verwies darauf, dass die Räumpflicht für Staatsstraßen um 21.00 Uhr ende und die betreffende Straße danach aus freien Stücken noch geräumt worden sei. Der Kläger habe sich freiwillig in eine erhebliche Gefahrensituation begeben, die er nicht mehr beherrschen konnte. Es sei unzumutbar, zur Sicherung der Mobilität weniger Verkehrsteilnehmer einen Winterdienst rund um die Uhr einzurichten.
Am Freitag hat Schnee weite Teile des Oberharzes in ein weißes Kleid gehüllt. In der Nacht zum Freitag und am frühen Morgen behinderte Schneeglätte nach Angaben der Polizei in Höhenlagen um 800 Meter vorübergehend den Verkehr. Die Fahrbahnen waren aber bereits am Vormittag wieder geräumt.
Bei Schneehöhen um fünf Zentimeter reichte es nach Angaben des Harzer Tourismusverbandes noch nicht für Wintersport. Auf dem Brocken lagen am Freitagvormittag zwar schon mehr als 30 Zentimeter Schnee. Dort sind Ski und Rodel aber grundsätzlich nicht möglich. Zum Wochenende werden im Harz weitere Schneefälle erwartet.