Urteil: Staat muss für Asylbewerber-Unterbringung sorgen

Luxemburg (dpa) - Bei überfüllten Asylbewerberheimen muss der Staat für anderweitige Unterkunft sorgen - notfalls auch auf dem privaten Wohnungsmarkt.

Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil entschieden (Rechtssache C-79/13). Wenn Asylbewerber in diesem Fall vom Sozialamt Geld für die Unterbringungen erhalten, müsse dieser Betrag ausreichen, um privat eine Wohnung mieten zu können. Eine Summe nennen die Richter nicht. Sie schränken aber ein, dass die Empfänger die Wohnung nicht nach ihren persönlichen Vorlieben wählen können.

Basis für das Urteil war eine Klage aus Belgien, wo 2010 immer wieder Asylbewerber eine Nacht auf der Straße verbringen mussten, weil die staatlichen Unterkünfte überlastet waren. Zwar zahlte das Sozialamt den Menschen Geld, doch reichte dies nicht für ein Hotel. Und häufig wurde der Betrag erst nach einem Monat ausgezahlt. Laut Brüsseler Arbeitsgericht mussten einige Betroffene eine Zeit lang auf der Straße schlafen.

Nach Ansicht der Luxemburger Richter verstößt diese Praxis gegen EU-Recht. Denn laut EU-Richtlinie müssten alle Staaten für eine menschenwürdige Unterbringung von Asylbewerbern sorgen. Das bedeute etwa, dass in der Unterkunft Eltern zusammen mit ihren Kindern wohnen könnten und die Betroffenen schon bei Antragstellung finanzielle Unterstützung erhielten - und nicht mit zeitlicher Verzögerung.

Der Europäische Gerichtshof bestätigte die gängige Praxis, dass bei überfüllten Asylbewerberheimen lokale Sozialämter die Aufgabe der Unterkunft übernehmen können. Sie müssten aber in jedem Fall die vorgeschriebenen Mindestnormen einhalten.

EU / Urteile / Asyl
27.02.2014 · 12:04 Uhr
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