
Genf (dpa) - Klimaflüchtlingen darf das Recht auf Asyl nicht verweigert werden, wenn ihr Leben in Gefahr ist - zu diesem Schluss kommt ein UN-Menschenrechtsausschuss, der sich erstmals mit der Klage eines Betroffenen befasst hat. Das UN-Menschenrechtsbüro bezeichnete die Entscheidung in Genf als ...