Genf (dpa) - Klimaflüchtlingen darf das Recht auf Asyl nicht verweigert werden, wenn ihr Leben in Gefahr ist - zu diesem Schluss kommt ein UN-Menschenrechtsausschuss, der sich erstmals mit der Klage eines Betroffenen befasst hat. Das UN-Menschenrechtsbüro bezeichnete die Entscheidung in Genf als ...

Kommentare

(1) Mehlwurmle · 21. Januar 2020
Das wird dann künftig noch deutlich größere Flüchtlingswellen bedeuten.
 
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