Urteil in Demjanjuk-Prozess am 22. März möglich
München (dpa) - Im Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk will das Landgericht München II möglicherweise am 22. März sein Urteil sprechen. Dieses Datum habe das Gericht als möglichen Urteilstermin festgelegt, sagte Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft sind für den 22. Februar angesetzt; vom 23. Februar an sollten die Nebenklagevertreter und ab 15. März die Verteidigung plädieren. Demjanjuks Anwalt Ulrich Busch sagte, er sei mit den angedachten Terminvorschlägen nicht einverstanden. Er werde im Februar neue Beweisanträge stellen. «Ich bin der Auffassung, dass die Planung nicht aufrechtzuhalten ist.»
Der 90-jährige Demjanjuk soll 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor bei der Ermordung von 27 900 Juden geholfen haben. Der gebürtige Ukrainer war 1942 in deutsche Gefangenschaft geraten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ließ er sich im SS-Lager Trawniki zum Wachmann ausbilden und war dann unter anderem im Vernichtungslager Sobibor eingesetzt, das allein zur planmäßigen Ermordung der Juden diente und wo nach Schätzungen bis zu 250 000 Menschen starben. Hauptbeweismittel für seinen Aufenthalt in Sobibor sind ein SS-Dienstausweis, Verlegungslisten sowie die Aussage eines bereits gestorbenen anderen Wachmannes.
Demjanjuk, der den Prozess seit dem Start am 30. November 2009 von einem rollbaren Krankenbett aus verfolgt, hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.