Erfurt (dts) - Die Gewerkschaften dürfen bei Tarifstreitigkeiten im Einzelhandel zu sogenannten Flashmobs aufrufen. Dieses Urteil verkündete heute das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Richter haben jedoch dem Arbeitgeber das Recht zugestanden gegen eventuelle Aktionen vorzugehen. So könnte zum ...

Kommentare

(2) k251998 · 23. September 2009
Die Filialleiter können ja in der Zwischenzeit prüfen, ob auch alle Pfandscheine korrekt verbucht sind, damit man das nicht irgendeiner Kassererin anhängen kann.
(1) Jessipapa · 23. September 2009
Die AG haben ja auch andre Mittel um an ihre Ziele zukommen z. B. es stehen genug Arbeitslose vor der Tür die auch noch billiger sind oder es gibt da ja noch Diebstahl.
 
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