Erfurt (dts) - Die Gewerkschaften dürfen bei Tarifstreitigkeiten im Einzelhandel zu sogenannten Flashmobs aufrufen. Dieses Urteil verkündete heute das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Richter haben jedoch dem Arbeitgeber das Recht zugestanden gegen eventuelle Aktionen vorzugehen. So könnte zum ...