Karlsruhe - Die AfD hat keinen generellen Anspruch darauf, im Bundestag Vorsitzende von Ausschüssen zu stellen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch in zwei Organstreitverfahren. Die Organklagen der AfD-Fraktion seien teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im ...

Kommentare

(1) slowhand · 18. September um 10:47
Jetzt dürften sie sich wieder als Opfer betrachten.
 
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