Berlin (dts) - Das von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) geplante "Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität" wird nun doch keine Betriebsauflösungen vorsehen. "Als Union haben wir erreicht, dass die Verbandsauflösung aus dem Katalog der Sanktionen gestrichen wurde", sagte ...

Kommentare

(17) Pomponius · 29. Oktober 2019
@15: Der Begriff «Verband» in diesem Gesetzesvorschlag hat mit dem sonst gebräuchlichen Begriff absolut nichts zu tun! Er wurde lediglich gewählt um im Gesetzestext (den folgenden Paragraphen) einen einfachen Bezug zu haben. Man hätte auch jedes andere Wort nehmen können: Popo, Lenz, Schwalbe, ...
(16) Pomponius · 29. Oktober 2019
@15: Unter Punkt a) sind alle heute nach EU-Recht möglichen kapitalgedeckten Gesellschaftsformen gleich juristische Personen (z.Bsp. UG, GmbH, AG, OHG, KG, Ltd., SA, SpA, eV, egV, eG, egG etc.) einschließlich der nach öffentlichen Recht gegründeten Unternehmen (Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, etc.) zusammengefaßt. Unter c) sind alle Personengesellschaften (BGB-Gesellschaften) angesprochen, da haften der oder die Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen. Einzelunternehmer sind außen vor.
(15) k49782 · 29. Oktober 2019
Oder um es anders zu sagen, eine Personengesellschaft ist nicht zwangsläufig eine Personengesellschaft. Genauso wenig entsteht ein Verband nur weil einer eine Personengesellschaft gründet. Also da müssen schon paar Dinge gemacht werden um als Verband aufzutreten.
(14) k49782 · 29. Oktober 2019
@13 Verband kann daraus bestehen, ja, schon klar. Aber es geht noch immer um den Verband. In Endresultat kann dies die Personengesellschaft sein, aber wie gesagt, wenn es dazu führt das der Verband nicht sanktioniert werden kann, weil er sich klein rechnet, dann sollte es möglich sein das der Verband, in Konsequenz die Personengesellschaft, aufgelöst wird. Dies sollte kein Grund oder eine Schutzmöglichkeit sein, den Verband nicht auflösen zu können!
(13) Pomponius · 29. Oktober 2019
@9: Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Was ein Verband im Sinne dieses Gesetzes sein soll ist regelt der §2 des Gesetzesvorschlags: § 2 Begriffsbestimmungen; Auslandstaten (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. ein Verband: a) eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, b) ein nicht rechtsfähiger Verein, c) eine rechtsfähige Personengesellschaft, Unter punkt b) fällt strengenommen auch der Stammtisch.
(12) k49782 · 29. Oktober 2019
Bundesminsterium für Justiz und Verbraucherschutz hat mehrere Entschädigungsfonds laufen, z.B. NSU oder auch Kraftfahrzeugunfälle. die beiden z.B. unterstehen dem Justizministerium so what? Was ist denn nun mit dem Verband geworden? Ich weiß ja das manche es immer schwer haben beim Thema zu bleiben. Aber was ist nun mit der Lesefähigkeit, Denkfähigkeit, Gehirnbesitz?
(11) Pomponius · 29. Oktober 2019
@10: Durch Gerichtsurteil ausgesprochene Strafzahlungen fließen in den Justizhaushalt des Bundeslandes. Straf- und Zivilrecht sind strikt getrennt, deshalb ist eine Querfinanzierung nicht möglich.
(10) k49782 · 29. Oktober 2019
Und ich finde sehr wohl das wenn sogar noch mehrere Unternehmen sich zusammenschließen und dann Straftaten begehen es eben nicht bei ein paar Millionen € an Strafe bleiben darf. Denn was wird die Konsequenz sein, wie bei den Steuern, rechnen sich die Unternehmen klein. Die Straftaten werden kaum sanktioniert und weiter gehts mit den Straftaten in einem neuen Gewand dann. Aus den Sanktionen könnte man genauso gut einen Fond für die Geschädigten bilden um deren Forderungen nachzukommen.
(9) k49782 · 29. Oktober 2019
@8 Anderen die Lesefähigkeit streitig machen, aber dann selbst nicht wissen um was es geht: <link> Der Referentenentwurf. Geh Dich bilden! Es geht um Verbände und deren Auflösung. Wenn hier also Unternehmen im Rahmen der Geschäftstätigkeit eines Verbandes zum "Vorteil" des Verbandes Straftaten begehen warum sollte es in der Endkonsequenz keine Unternehmensauflösung geben? Schau mal wie wischiwaschi das schon geschrieben ist.
(8) Pomponius · 29. Oktober 2019
Nicht einmal den Text der Nachricht könnt ihr euch merken! Es ging um Unternehmensstrafen, insbesondere die Unternehmensauflösung. Schadenersatz ist ein komplett anderes Thema. Unternehmen können nicht kriminell handeln, es sind die Mitarbeiter die dies tun. Ein Unternehmen hat keine Verantwortung, die Mitarbeiter tragen die Verantwortung. Das Gesetz soll letztlich zu besseren Kontrollstrukturen in den Unternehmen führen - Mitarbeiter mit Kontrollfunktion.
(7) k49782 · 29. Oktober 2019
Du bist scheinbar auch jemand der "Schadensersatzansprüche" bei zigtausenden Opfern über das Gehalt weniger Verantwortlicher abdecken möchte, sprich max. 10-100€. Aber wehe man wird selbst Opfer dann heulen das es nur paar cents gibt. Wie krank kann eigentlich Opportunismus noch werden?
(6) k49782 · 29. Oktober 2019
@5 Was haben denn die "persönlichen Strafen" für die Verantwortlichen mit der Verantwortung des Unternehmens zu tun? Lass mich raten...NICHTS. Wer da wo sein Hirnchen vergessen hat, überlegen wir nochmal wah? Wenn das Unternehmen, aufgrund der Verantwortlichen, zig Milliarden an Umsatz und/oder Gewinn macht. Dann natürlich muss das Unternehmen bluten, denn es profitierte von den illegalen Handlungen seiner Verantwortlichen. Das dies überhaupt in Frage gestellt wird. *kannsteDirnichtausdenken*
(5) Pomponius · 29. Oktober 2019
Zum Glück habt ihr nichts zu sagen! Kriminell können nur Menschen handeln. Bisher konnten auch nur diese bestraft werden. Hier geht es um die Haftung des Unternehmens für das Handeln der Mitarbeiter. Wie im Text aufgeführt trifft eine Unternehmensauflösung die Falschen. Stellt euch bloß die Auflösung der Deutschen Bahn oder der Telekom vor! Wer so etwas verlangt hat bei der Verteilung von Gehirn gefehlt. Hat nichts mit Kapital zu tun, auch volkseigene Betriebe konnten kriminell handeln.
(4) k49782 · 29. Oktober 2019
Und die SPD fragt sich weiter, die ja das mitträgt, warum sie immer weiter verliert. *KannsteDirnichtausdenken*
(3) Joywalle · 29. Oktober 2019
Man entlarft sich quasi selbst als rechte Hand des Kapitals, coole Nummer.
(2) k49782 · 29. Oktober 2019
Hier dürfen Unternehmen das Leben vieler Menschen zerstören, aber sanktioniert soll bitte nur max 10% des Jahresumsatzes? LoL.
(1) k49782 · 29. Oktober 2019
WAS? "denn Sanktionen dürfen Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten" Wer scheiße baut, wer kriminell ist, der soll verdammt nochmal ordentlich bestraft werden. Wenn ich kriminell werden sollte, wird doch auch keine Rücksicht darauf genommen ob ich danach noch mein Vermögen habe oder nicht. Aber kuschen vor der Wirtschaft ist ja im Rückgrat der Konservativen regelrecht das Grundgerüst. Flexibel und Windungsfähig wie eine Fahne im Wind.
 
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