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15: Unter Punkt a) sind alle heute nach EU-Recht möglichen kapitalgedeckten Gesellschaftsformen gleich juristische Personen (z.Bsp. UG, GmbH, AG, OHG, KG, Ltd., SA, SpA, eV, egV, eG, egG etc.) einschließlich der nach öffentlichen Recht gegründeten Unternehmen (Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, etc.) zusammengefaßt. Unter c) sind alle Personengesellschaften (BGB-Gesellschaften) angesprochen, da haften der oder die Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen. Einzelunternehmer sind außen vor.