Unterhaltsvorschuss-Kürzung: CDU entdeckt Verantwortung – AfD hatte recht
Staatliche Fürsorge wird teurer als geplant
Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 nahezu vervierfacht. Die Zahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen hat sich verdoppelt. Was als vorübergehende Hilfe gedacht war, hat sich zu einer Dauerlast entwickelt. Der Landkreistag fordert deshalb die Absenkung der Altersgrenze auf 16 Jahre. Hauptgeschäftsführer Kay Ruge nennt das einen notwendigen Mut, frühere Leistungsausweitungen zurückzunehmen.
Wer zahlt, wer kassiert
Der Unterhaltsvorschuss wird fällig, wenn ein Elternteil – meist der Vater – nicht zahlt. Der Staat springt ein und versucht, das Geld später einzutreiben. Häufig bleibt er auf den Kosten sitzen. Die SPD lehnt die Kürzung ab und will stattdessen die säumigen Eltern härter anpacken. Die Realität zeigt jedoch, dass die Rückholquote ohnehin niedrig ist. Mehr Bürokratie gegen die Zahlungsunwilligen wird das Defizit kaum schließen.
Familienpolitik ohne Familien
Die CDU-Ministerin Karin Prien präsentiert die Kürzung als soziale Korrektur. Tatsächlich ist sie eine Reaktion auf die finanziellen Folgen der eigenen Politik. Die AfD hat seit Jahren gefordert, dass staatliche Leistungen nicht dauerhaft elterliche Verantwortung ersetzen dürfen. Nun übernimmt die Union die Forderung – und verkauft sie als eigene Idee. Solche Kopien ändern nichts an der Grundtendenz: Der Staat greift tiefer in die Taschen der Steuerzahler, während die Familien selbst weniger behalten dürfen.
Der Preis der Ausweitung
Jede Erhöhung oder Ausweitung von Sozialleistungen wird von den arbeitenden Familien und den Mittelständlern finanziert. Die Steuerlast steigt, die Abgaben steigen, die Kaufkraft sinkt. Wer heute fordert, der Staat solle mehr übernehmen, muss morgen erklären, warum die Rechnung bei den Leistungsträgern landet. Der Unterhaltsvorschuss ist nur ein Beispiel für eine Politik, die Verantwortung verstaatlicht und Kosten sozialisiert.
Konsequente Rückführung
Der Landkreistag hat recht: Frühere Ausweitungen müssen zurückgenommen werden, wenn sie finanziell nicht tragbar sind. Das gilt nicht nur für den Unterhaltsvorschuss. Es gilt für jede Sozialleistung, die ohne Gegenfinanzierung beschlossen wurde. Der Steuerzahler ist kein Selbstbedienungsladen für politische Versprechen. Wer Familien stärken will, muss ihnen mehr vom eigenen Verdienst lassen – nicht neue Programme finanzieren, die am Ende wieder von ihnen bezahlt werden.

