Union bereit zur Reduzierung der Wahlkreise

Berlin (dpa) - Die Union hat sich nach langem internen Ringen auf ein Modell für eine Wahlrechtsreform geeinigt. Es sieht für die Bundestagswahl 2025 eine moderate Verringerung der Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 und das Nicht-Ausgleichen von sieben Überhangmandaten vor.

In der mehr als dreistündigen Diskussion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zeichnete sich am Abend nach Angaben von Teilnehmern zudem eine Mehrheit dafür ab, dem Koalitionspartner SPD vorzuschlagen, dieses Modell bereits für die Wahl 2021 anzuwenden.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt erhielten von den Abgeordneten demnach ein Mandat, darüber zunächst mit der SPD zu verhandeln. Sie wollen demzufolge nun rasch auf SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich zugehen. Dobrindt hatte zuvor einen wesentlichen Knoten in der Diskussion durchschlagen, indem er für die CSU nach jahrelanger Ablehnung die Bereitschaft signalisierte, einer Reduzierung der Zahl der Wahlkreise zuzustimmen.

Nach Angaben von Sitzungsteilnehmern gab es die ungewöhnlich hohe Zahl von mehr als 50 Wortmeldungen. Auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) und die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer sprachen sich demnach für eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise schon zur Wahl 2021 aus. Kramp-Karrenbauer betonte mit Blick auf eine mögliche coronabedingte Rezession, den Bürgern müsse viel abverlangt werden, auch an Reformen. Wenn es um Politiker selbst gehe, müsse daher mutig und zupackend gehandelt werden. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich in der Diskussion nicht.

Dobrindt sagte in der Diskussion nach Angaben anderer Teilnehmer, bei einer Wahlrechtsreform sei äußerste Sensibilität geboten. Der Umgang mit dem Wahlrecht habe große Auswirkungen auf das Empfinden der Bürger, langfristige Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestags und entscheidenden Einfluss auf die Wahrnehmung der Demokratie in Deutschland. Er wurde mit den Worten zitiert: «Gewinnern eines Wahlkreises den Einzug in den Bundestag zu verweigern, ist keine Option.»

Den Unionsabgeordneten lagen noch zwei weitere Vorschläge vor: Ein von Brinkhaus eingebrachtes Modell mit einem Notfallmechanismus für die Wahl 2021 durch eine Kappung bei 750 Mandaten. Dabei würden auch Direktmandate nicht zugeteilt. Für die Wahl 2025 soll dann auch die Zahl der Wahlkreise verringert werden. Gegen diesen Vorstoß gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auch innerhalb der Union. Ein CSU-Vorschlag geht von einer einmaligen Höchstgrenze von 699 Abgeordneten für die Wahl 2021 aus. Ab 2025 soll die Größe des Bundestags durch das Nichtausgleichen von Überhangmandaten und einer Reduzierung der Zahl der Wahlkreise begrenzt werden.

Brinkhaus warb in der Fraktion für eine rasche Lösung. Es sei wichtig, vor der Sommerpause zu zeigen, wo man stehe, «damit wir entsprechend auch weiterverhandeln können», sagte er nach Angaben von Sitzungsteilnehmern. «Es ist einfach nicht mehr die Zeit, noch eine Runde zu drehen und noch eine Runde zu drehen.»

Aus Fraktionskreisen hieß es, noch am Abend sollte es ein Gespräch von Brinkhaus mit Mützenich geben. Man strebe eine Grundsatzeinigung mit dem Koalitionspartner noch in dieser Woche an. Mützenich hatte am Nachmittag erklärt: «Wir stehen jede Stunde, jeden Tag zur Verfügung, uns in dieser Woche, aber auch in der nächsten Zeit noch mit weiteren Reformvorschlägen zu befassen.» Bis September müsse der Bundestag darüber entscheiden. Die Union habe «interessante Vorschläge» gemacht.

Dobrindt schloss vor der Fraktionssitzung aus, dass es schon in dieser Woche eine Entscheidung im Bundestag über das Wahlrecht geben werde. Genau dies fordern aber FDP, Grüne und Linke, die einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Er wurde bereits in erster Lesung im Plenum beraten und dann ausführlich im Innenausschuss diskutiert, auch mit Hilfe einer Sachverständigen-Anhörung.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, forderte, die Beratungen im Innenausschuss an diesem Mittwoch abzuschließen und den Entwurf dann am Freitag im Bundestag in die abschließende Beratung zu geben und zur Abstimmung zu stellen.

Man stehe jetzt an einer «Weggabelung», sagte er: Entweder komme es im Innenausschuss zu einem «Schmierentheater machtpolitischer Art», wenn der Gesetzentwurf dort ohne sachliche Gründe aufgehalten werde. «Oder wir erleben am Freitag vielleicht eine Sternstunde des Parlaments, wenn wir ein dringendes Sachproblem, an dem dieses Parlament schon seit mindestens zwei Legislaturperioden arbeitet, lösen - jenseits von Koalitions- oder Fraktionsgrenzen.» Dazu sollten die Koalitionsfraktionen die Abstimmung über den Entwurf frei geben.

Der Bund der Steuerzahler warf den Fraktionen vor, eine Lösung des Problems seit Jahren zu verschleppen. Das Nachsehen hätten Wähler und Steuerzahler, sagte sein Präsident Reiner Holznagel der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Diese politische Taktik ist eine Bankrotterklärung für die parlamentarische Demokratie.»

© dpa-infocom, dpa:200630-99-611932/8

Wahlen / Bundestag / Wahlrecht / Wahlrechtsreform / Wahlkreise / CDU / CSU / Fraktion / Ralph Brinkhaus / Deutschland
30.06.2020 · 21:39 Uhr
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