Umwelthilfe droht Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht - Verstoß gegen formelle Vorschrift erschwert Klage-Chancen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor eine mögliche Niederlage. In der mündlichen Verhandlung am Donnerstag wurde nicht über die inhaltlichen Fragen der Klage gegen die Bundesrepublik verhandelt. Die Umwelthilfe wirft dem Bund vor, zu wenig für den Gewässer- und Grundwasserschutz vor Verunreinigungen durch Nitrat aus der Landwirtschaft zu unternehmen.
Stattdessen legte das Gericht den Schwerpunkt der Verhandlung darauf, ob die Klage der Umwelthilfe, die als Umweltverband besondere Privilegien genießt, überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Hierbei monierte das Gericht, dass die DUH in der aktuellen Klage Vorwürfe erhebt, welche sie in früheren Anhörungen zu diesem Thema nicht vorgebracht hatte. Damit verstößt die Umweltorganisation gegen eine Vorschrift, die das Gericht daran hindert, den Inhalt der Klage zu überprüfen.
Dieses Verstoßes wegen Nichteinhaltung der formellen Vorschrift droht die Klage der Umwelthilfe zu erschweren, wodurch ihre Chancen auf einen positiven Ausgang vor Gericht in Frage gestellt werden. Es bleibt abzuwarten, ob der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts noch am Nachmittag eine Entscheidung verkünden wird. (eulerpool-AFX)

