Berlin (dts) - Nach dem neuen Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes sollen bei einem drei Tage lang stabilen Inzidenzwert über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 gelten. Das geht aus dem Gesetzentwurf ...

Kommentare

(10) thrasea · 14. April 2021
@9 Bei weiterführenden Schulen in BW ist das so, wie du es beschreibst - quasi als Klasse bei Unterrichtsbeginn. In Grundschulen dürfen die Schulleiterïnnen entscheiden, ob sie es auch so machen, oder ob die Tests den Kindern für zu Hause mitgegeben werden. Ja, die Inzidenzgrenze mag willkürlich gesetzt sein - aber welche andere Möglichkeit gibt es denn? Es gibt keine natürliche Grenze, auf die man sich berufen kann. @7 Ja und? Auch Promille können viel zu viel sein.
(9) killer666 · 13. April 2021
@4 Testpflicht ist ja schön(kommt überwiegend aber auch erst nach den Osterferien ), wenn die Schüler aber erst in die Schulen rennen da den Test machen, kann es schon zu spät sein. Ich weiß nicht wie das in Bawü ist, aber in anderen Ländern ist es Quasi ein Klassenspiel vor Unterrichtsbeginn. Grundsätzlich bin ich für offene Schulen. Es ging eigentlich nur um die schon wieder willkürlich gesetzen Inzidenz Zahlen
(8) Marc · 13. April 2021
@4 Bei der Industrie gebe ich Dir bedingt recht (wobei es hier Produktionsstätten geben mag, wo die Leute vor Ort sind, aber dennoch Abstände eingehalten werden können), die Kirchen hatte ich zuerst dabei stehen, aber da ist es in aller Regel ja nicht stundenlang. Was ich von Schwurbeldemos halte, wo keiner Maske und Intelligenz mit sich trägt und Abstände nicht eingehalten werden, sollte bekannt sein.
(7) swefo · 13. April 2021
Testpflicht hin oder her. Mit mehr Tests werden mehr "unerkannte" Positive entdeckt. Aber 100 Neuinfektion von 100.000 klingt ja recht viel. Alles in das entsprechende Verhältnis gesetzt sieht und klingt immer viel. Doch die aktuellen Inzidenzen bewegen sich im Promillebereich.
(6) Irgendware · 13. April 2021
OK, da sind schon mal sinnvolle Sachen bei. Und was ist mit Unternehmen? Das einzige Bundesland, in dem HomeOffice ernsthaft durchgesetzt werden muss, wo es möglich ist, ist Berlin. Wenn ich mir angucke, was viele Arbeitgeber so als "Schutz" deklarieren, nur weil es die Mindeststandards erfüllt, wird sich auf dieser Seite nichts verbessern. Die größten Superspreader-Events waren bisher Arbeitsstätten.
(5) deBlocki · 13. April 2021
@4 Na, da der gesunde Menschenverstand der Politik völlig abhanden gekommen ist, muss man schon sehr genau hinterfragen, was nun eigentlich gemeint ist.
(4) thrasea · 13. April 2021
@3 Wie polemisch, einfach mal so die Industrie zu unterschlagen und die Kirchen und die Demos zu vergessen. Immer druff auf die Schulen und Kindergärten... @2 Mit ein bisschen gesundem Menschenverstand kann man sich die Frage selbst beantworten. Das Problem ist, dass Überschriften gerne überspitzt formuliert werden, damit die Menschen ein bisschen mehr auf die Meldung klicken. Richtiger werden sie dadurch aber leider nicht. @1 Wir in BaWü haben Testpflicht in den Schulen.
(3) Marc · 13. April 2021
Schulen und Kindergärten...die einzigen noch erlaubten Massenveranstaltungen, wo sich mehr als zwei Haushalte noch stundenlang treffen dürfen/sollen/müssen...
(2) deBlocki · 13. April 2021
Die Überschrift sagt Ausgangssperren, im Text stehen nur Beschränkungen - was denn nun?
(1) killer666 · 13. April 2021
Wieder mal voll an der Wirklichkeit vorbei. Laut RKI haben wir grade bei Schülern ein massives aufkommen gehabt, also müßte grade der Präsenzunterricht schon ab 100 in weiten teilen aufgehoben werden, bis es genügend Test in den Schulen gibt um sicheren Unterricht auch zu gewährleisten oder die Impfungen vorran kommen.
 
Suchbegriff

Diese Woche
25.04.2024(Heute)
24.04.2024(Gestern)
23.04.2024(Di)
22.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News