@
4: Du hast ihn gelesen? "Wie kann man zu einer anderen Rechtsauffassung kommen als zu der, die im Baugesetzbuch steht? Schmidt erklärt: 'Der Rückbau ist aus unserer Sicht damit erfolgt, dass die Bodeneigenschaften weitgehend wieder hergestellt sind. Das sind sie mit einem Meter Bodenauflage. Es kann darauf wieder landwirtschaftlich gewirtschaftet werden. Und damit ist diesem Passus genüge getan.' In den Erläuterungen zum Baugesetzbuch, den sogenannten Kommentaren, liest sich das allerdings ...