Berlin (dts) - Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen bei der Zahlung von Mindestlöhnen ist 2021 hoch geblieben. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung hat bis zum 30. November 2021 insgesamt 3.083 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 12,5 Millionen Euro an Bußgeldern ...

Kommentare

(1) alx2000 · 30. Dezember 2021
Unternehmen und verantwortliche Führungskräfte müssen genannte werden - öffentlich und jedes Halbjahr neu, solange, bis der nicht gezahlte Lohn nachgezahlt, die Sozialabgaben entrichtet und die Strafe bilanzneutral beglichen wurde! Jeder pot. Arbeitnehmer sollte schauen können, ob der mögliche neue Arbeitgeber legal bezahlt oder ob der Lohn nicht nur dreist niedrig ist sondern gegen geltende Lohnvorgaben verstößt. Aber wie bisher erlebt ist hier Täterschutz top - Opfer erhalten null Beistand.
 
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