Türkisches Wahlgesetz gestattet keinen Wahlkampf im Ausland

09. März 2017, 13:07 Uhr · Quelle: dpa

Istanbul (dpa) - Wahlkampfauftritte im Ausland und in diplomatischen Vertretungen außerhalb der Türkei verstoßen gegen das türkische Wahlgesetz. Dort heißt es in Artikel 94/A: «Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden.»

Der Vertreter der Oppositionspartei CHP in der Wahlkommission, Mehmet Hadimi Yakupoglu, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Regierungspartei AKP selbst habe das Gesetz 2008 eingeführt.

In dem Gesetz sei aber nicht geregelt, wer dessen Einhaltung kontrolliere und welche Strafen bei Verstößen angewendet würden, sagte Yakupoglu. «Deshalb besteht es nur als moralische Regel.» Die Vorgabe werde von «allen Parteien» missachtet. Nicht nur die AKP, auch Oppositionsparteien betreiben immer wieder Wahlkampf im Ausland.

In einem Beschluss vor dem Referendum am 16. April spezifiziert die türkische Wahlkommission (YSK), dass Wahlkampf im Ausland in geschlossenen Räumen nicht gestattet ist. Weiter legt der YSK-Beschluss Nummer 109 vom 15. Februar zum Ausland unter anderem fest, Wahlkampfansprachen seien auch auf offenen Plätzen nicht zulässig. Wahlkampfmaterialien dürften nicht verteilt werden. In Printmedien dürfe keine Wahlwerbung geschaltet werden.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Özcan Mutlu, der für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Wahlen beobachtet, sagte der dpa: «Als OSZE-Wahlbeobachter für die Türkei rate ich den Herrschaften in Ankara, die sich mit Nazi-Vorwürfen Richtung Berlin überschlagen, einen Blick ins türkische Wahlgesetz zu werfen.» Er empfehle der türkischen Regierung daher «verbale Abrüstung und die Einhaltung der eigenen Gesetze».

Der «Leiter der Ak Partei-Wahlkampagne im Ausland», der Abgeordnete Mustafa Yeneroglu, äußerte sich auf dpa-Anfrage nicht zu dem Thema. Yeneroglu hatte kürzlich kritisiert, Veranstaltungen mit Abgeordneten und Ministern seiner AKP würden in Deutschland «systematisch verhindert, zeitgleich werden Veranstaltungen türkischer Oppositioneller von städtischen Einrichtungen unterstützt». Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte Deutschland in dem Zusammenhang «Nazi-Praktiken» vorgeworfen.

Die OSZE-Wahlbeobachtermission hatte nach der Parlamentswahl vom November 2015 bemängelt, dass sich die türkische Wahlkommission im Fall einer Beschwerde über Auslandswahlkampf für nicht zuständig erklärt und auf die Staatsanwaltschaft verwiesen hatte. Die OSZE erklärte dazu: «Nach dem türkischen Gesetz ist Wahlkampf im Ausland keine Straftat, sondern ein Verwaltungsverstoß innerhalb der Zuständigkeit der Wahlkommission.» Laut OSZE hatten 2015 die AKP, die CHP und die pro-kurdische HDP Wahlkampf im Ausland betrieben.

Die aktuellen Auftritte türkischer Minister in Deutschland wurden von der AKP beworben. Auf einem Veranstaltungshinweis etwa für den Auftritt von Außenminister Mevlüt Cavusoglu in Hamburg stand neben Namen und Logo der AKP: «Unsere Entscheidung lautet Ja». Damit wird bei den Türken in Deutschland um Zustimmung zu dem von Staatschef Erdogan angestrebten Präsidialsystem beim Referendum am 16. April geworben. Cavusoglu war am Dienstag in der Residenz des türkischen Generalkonsuls in Hamburg aufgetreten.

Verfassung / Wahlen / Türkei / Deutschland
09.03.2017 · 13:07 Uhr
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