Trump fordert Steuerbefreiung für Überstunden: Ein neues Kapitel im Steuer-Karussell
Der frühere Präsident Donald J. Trump hat sich für die Steuerbefreiung von Überstunden stark gemacht, eine von vielen vagen Steuerinitiativen, die Steuerexperten ratlos zurücklassen, Fiskalpolitiker beunruhigen und gleichzeitig Wähler zu begeistern scheinen. Vergangene Woche hatte Mr. Trump diese Idee während einer Wahlkampfveranstaltung in Tucson, Arizona, vorgestellt. Vor einem begeisterten Publikum erklärte er, dieses Konzept würde die Anreize für Mehrarbeit signifikant erhöhen und vielen Amerikanern mehr Geld in die Taschen spülen. „Es ist an der Zeit, dass der arbeitende Mann und die arbeitende Frau endlich eine Erleichterung erfahren, und genau das tun wir, weil dies eine gute Idee ist,“ sagte er. Dieser Vorschlag reiht sich in Mr. Trumps bewährte Strategie im Präsidentschaftsrennen ein: Mit kurz formulierten, potenziell riesigen Steuererleichterungen die Mittel- und Arbeiterklasse für sich zu gewinnen. Dazu gehören auch seine Versprechen, Trinkgelder von Steuern zu befreien und die Besteuerung von Sozialversicherungsleistungen abzuschaffen – beides populäre Vorstellungen. Darüber hinaus plant er, die Unternehmenssteuer weiter zu senken. Dennoch bleiben viele zentrale Details zu Trumps Überstundenplan offen, was es schwierig macht, die Kosten zu schätzen. Unklar ist unter anderem, ob nur die Einkommenssteuer oder auch die Lohnsteuern, die die Sozialversicherung und Medicare finanzieren, betroffen wären. Auch die Frage, wie viele Amerikaner von Trumps Idee profitieren könnten, bleibt unbeantwortet. Laut Bureau of Labor Statistics arbeiteten mehr als 34 Millionen Amerikaner im Jahr 2023 über 40 Stunden pro Woche, aber nur eine Teilmenge hat Anspruch auf anderthalbfachen Überstundenlohn. Die Regelungen sind komplex; im Allgemeinen steht Amerikanern, die mehr als 43.888 Dollar Jahresgehalt verdienen, je nach Tätigkeit möglicherweise kein Überstundenzuschlag zu. Dagegen sind stundenweise bezahlte Arbeitnehmer, die etwa 55 Prozent der Erwerbsbevölkerung ausmachen, grundsätzlich für Überstundenlohn berechtigt.