Berlin (dpa/tmn) - Das Urheberrecht gilt nur für persönliche geistige Schöpfungen von Menschen, nicht aber für KI-Produkte: Wer also etwa Bilder künstlich generieren lässt, erhält dafür keinen Schutz. Die Bilder können von Dritten beliebig verändert oder genutzt werden. Während der rein private ...

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