Ingolstadt (dpa) - Nach einem tödlichen Raserunfall will das Landgericht Ingolstadt heute das Urteil gegen einen 24 Jahre alten Autofahrer verkünden. Der Mann hatte im Oktober 2019 auf der Autobahn 9 in Bayern den Wagen eines voranfahrenden Mannes auf der Überholspur derart gerammt, dass der 22- ...

Kommentare

(18) Mike_1 · 07. April 2021
wir haben derzeit bei uns im Kreis einen Fall, wo der Verteidiger angeführt hat zur Entlastung des Verursachers: "Der Autohersteller wäre dafür verantwortlich zu machen, wenn er so ein Geschoß baut, es wäre genau so wie mit Waffen, dort hätte man ja einen Waffenschein...." Was hat der Proll für eine prollige Logik, das ist ja dann wohl dann eigentlich wenn man es zu Ende spinnt die Schuld der Eltern die das Kind in die Welt gesetzt haben..... die spinnen doch total
(17) Annabell67 · 07. April 2021
@15 Wenn Du 10 km/h fährst und nur 4 km/h erlaubt sind, bist Du mehr als doppelt so schnell, wie erlaubt! Aber Du kannst gerne Deine Argumentation dann dem Verkehrsrichter vortragen. Sei aber nicht überrascht, wenn der Verkehrsrichter Deiner Argumentation nicht folgt. Ist nämlich so ähnlich wie der Typ, der dem Verkehrsrichter erklärt hat, dass er "Super-Brembo-Bremsen hätte und damit sein Kfz jederzeit zum Stehen bringe." ;-)
(16) WhiteWolf · 06. April 2021
@15 bei 10 Km/H brauchst du die Bremse nur antippen und du stehst ! In einer Spielstrasse oder Fußgängerzone darf man eh nur im ersten Gang im Standgas fahren (ohne Gaspedal) und Fußgänger haben dort in jedem Fall Vorrang !! Ist ein Unterschied ob du da 4 Km/H mehr hast, weil es vielleicht bergab geht oder ob du 100 Km/H zuviel auf der Autobahn hast !
(15) Annabell67 · 06. April 2021
@14 Doppelt so schnell wie erlaubt? Wie schaut's damit in "Spielstraßen" aus? Da gilt nämlich Schrittgeschwindigkeit (ca. 4 km/h), nur hält sich fast keiner daran. Das "doppelt so schnell wie erlaubt" wären dann gerade mal 8 km/h. Da müsste doch Jedem, der dort sage-und-schreibe 10 km/h fährt, glatt der Führerschein entzogen werden!? Ich will den Fahrer dieses Boliden nicht verteidigen müssen. Aber die Rechtsstaatlichkeit (und damit die allgemeine Gleichbehandlung) muss gewahrt bleiben
(14) Stiltskin · 06. April 2021
In der Tat, wer doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs ist, hat keine Chance mehr, auf das Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnemers zu reagieren. Angepasstes Tempo- und der Unfall wäre nicht passiert- der 22jährige würde noch leben, und der Raser müsste nicht mit einer langen Haftstrafe rechnen.
(13) WhiteWolf · 06. April 2021
Wer mit 200 Km/H unterwegs ist, wo nur 100 Km/H erlaubt sind, der hat meiner Meinung nach die volle Schuld bei einem Unfall !! Da er die dadurch entstehenden Gefahren für sich und auch andere mutwillig in Kauf nimmt !
(12) aladin25 · 06. April 2021
" Ferner sagte er aus, dass der Autofahrer vor ihm ohne zu Blinken auf die linke Spur gewechselt sei.......". Wenn sich diese Aussage bewahrheitet und nicht nur eine Schutzbehauptung ist, dann hat der Verunfallte zumindest eine Mitschuld. Trotzdem sollte diese verfluchte Raserei sehr hart bestraft werden.
(11) Mike_1 · 06. April 2021
Sicherlich muß die Verteidigung für den Angeklagten sein, aber selbst bei gesunden Menschenverstand und der Anklage und auch Einsicht des Verursachers, sollte auch die Verteidigung zumindest auf ein mildes Urteil (wenngleich selbst das paradox ist) plädieren und nicht auf Freispruch.... wer so maßlos die StVO verletzt kann nicht auf einen Freispruch hoffen und auch nicht durch die Verteidigung fordern.....
(10) Annabell67 · 06. April 2021
@2 Dann würdest Du etwa auch fordern, dass alle Küchenmesser verboten werden, nur weil irgendwann einmal eine Mörder*in einen Menschen mit einem solchen Küchenmesser umgebracht hat?
(9) Annabell67 · 06. April 2021
@1 Völlige Unangemessenheit der Mittel (im juristischen Sinne)!
(8) Annabell67 · 06. April 2021
@6 Würde für Fahranfänger die PS-Grenze in den ersten beiden Jahren auf 52kW (ca. 70 PS) und im dritten und vierten Jahr auf 66 kW (ca. 90 PS) limitieren. Die meisten Führerscheinneulinge wären dann 21a alt, vorausgesetzt, sie haben am begleiteten Fahren ab 17a teilgenommen.
(7) pullauge · 06. April 2021
@6 da wäre ein 24 jähriger (der mit 17 FS gemacht hat) aber schon durch
(6) WhiteWolf · 06. April 2021
@5 Leasing- oder Mietwagen ist ausgeschlossen, da im Text ja drin steht, das er seinen Wagen auf diese Leistung getunt / umgebaut hat. Meiner Meinung nach sollte es für Fahranfänger die den Führerschein noch keine 5 Jahre haben eine PS Begrenzung geben. Maximum währe da bei 85 PS vollkommen ausreichend.
(5) Talon · 06. April 2021
@3: Leasing- oder Mietwagen. Ist ganz einfach.
(4) KonsulW · 06. April 2021
Der Raser hat eine saftige Strafe verdient.
(3) ausiman1 · 06. April 2021
Wie kann man sich mit 24 Jahren so einen Sportbolliden leisten mit 560 PS (Bankkredit ?). Urteil ist 6 Jahre 4 Monate und 6000€ Strafe.
(2) pullauge · 06. April 2021
ein Auto mit 350 km/h auf der Autobahn - müsste verboten werden
(1) k263561 · 06. April 2021
Der Fahrer sollte eine lebenslange Führerschein-Sperre kriegen!
 
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