München (dpa) - Der tödliche Raserunfall in München ist mit einer sogenannten Dashcam aus einem anderen Wagen gefilmt worden. Das sind in Autos installierte Videokameras, die während der Fahrt die Sicht aus der Windschutzscheibe aufzeichnen. «Diese Aufzeichnung der Dashcam ist für uns ein ganz ...

Kommentare

(24) k293295 · 19. November 2019
@21: Das wird davon abhängen, ob das Gericht die Aufzeichnung als Beweismittel zulässt. <link> Die Meinung von Polizei & Staatsanwalt ist da nebensächlich. Interessant könnte werden, ob die Dashcam permanent lief.
(23) Gommes · 18. November 2019
na mal sehen was kommt
(22) naturschonen · 18. November 2019
@21 das ist eine gute Frage, bleibt abzuwarten, ob ein unbeteiligter Betroffener sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht bzw. ob es überhaupt jemand mitbekommt, der sich verletzt fühlen könnte
(21) Mehlwurmle · 18. November 2019
Muss der Aufnehmende DashCam-Besitzer jetzt auch mit einer Strafe rechnen oder wird die erlassen, wenn das Video zur Klärung des Sachverhaltes beitragen kann?
(20) Alle1908 · 18. November 2019
@18 Entschuldigung, ich wußte nicht das Du Jurist bist!!
(19) Han.Scha · 18. November 2019
@14: Polizisten haben zwar eine Ausbildung, sie sind jedoch auch Menschen. Ich habe schon haarsträubende Aussagen von Polizisten erlebt, die entweder aus Bequemlichkeit oder aus Unfähigkeit gemacht wurden
(18) naturschonen · 18. November 2019
@17 ich habe das gelesen, in dem von dir zitierten Fall war es zulässig, in dem hier diskutierten Fall liegt es einfach anders
(17) Alle1908 · 18. November 2019
@16 Ich habe Deine Aussage bei #14 kommentiert, Die Aufnahme ist in diesem Fall vor Gericht zulässig aber wie Du schon erwähntetes nicht nötig, da auf frischer Tat ertappt! Der Fahrer der die Aufnahme gemacht hat darf aber nicht bei YT hochladen, Schutz der Perönlichkeitsrechte
(16) naturschonen · 18. November 2019
@15 tolles Argument, vor allem dann, wenn man eine Verfolgungsjagd aufnimmt -da ist eher unwahrscheinlich, dass man nicht andere mit aufnimmt
(15) Alle1908 · 18. November 2019
@14 Da bist Du im Irrtum! "Dashcam-Aufnahmen" sind erstens wohl wegen dem "Recht am eigenen Bild" nicht zulässig, aber wenn ich keine Person Filme und wenn ich sie nicht veröffentliche was dann? Und selbst wenn, wenn ich zufällig eine Straftat filme wäre eine Nichtauswertung zur überführung des Täters möglich! siehe hier <link>
(14) naturschonen · 18. November 2019
@13 mag sein, aber sie sind nicht zugelassen und dann sind hier ja Polizisten als Zeugen!
(13) Han.Scha · 18. November 2019
@12: Dann befaß dich einmal mit dem Wert und dem Inhalt von Zeugenaussagen, auch wenn ein Prozess erst nach längerer Zeit geführt wird. Aufzeichnungen einer Dashcam sind normal wesentlich aussagefähiger und können zumindest Zeugenaussagen stützen oder widerlegen.
(12) naturschonen · 18. November 2019
Ich habe von dem Unfall gestern nachts im Radio gehört, da hat ein Autofahrer über einer durchgezogene Linie gewendet, was ein Polizeiauto beobachtet hat, dann wurde er verfolgt, um ihn zu kontrollieren, dabei ist der Fahrer rasend geflüchtet und hat dabei zwei Kinder schwer verletzt, eins ist gestorben. Die Vorstellung ist gruselig, wegen solch einer Kleinigkeit so auszuticken, aber was die Dashcam da jetzt an Mehrwert bringen soll, ist mir ein Rätsel, es gab doch direkte Zeugen
(11) Han.Scha · 18. November 2019
Auch zur Abschreckung (trotz @3 und @10) sollten die Einzelheiten bekannt werden.
(10) Groebler · 18. November 2019
Angeblich ist der nicht mehr in der Psycho, sondern wieder in U-Haft... wurde soeben im Radio gebracht.
(9) k293295 · 18. November 2019
@7: Nein, aber ein Tötungsdelikt wird auch zum Mord, wenn es der Verdeckung einer (anderen) Straftat dient. <link>
(7) cerbarus · 18. November 2019
Ist der versuchte Erhalt des Führerscheins trotz Alk und Drogen mittels Flucht eigentlich schon ein niederer Beweggrund?
(6) 17August · 18. November 2019
von wegen außer Sichtweise! Die Polizei war eher vor Ort als das "parallel fahrende Fahrzeug"; ergo mehr oder weniger direkt hinter dem - zumindest - labilem Fahrer um nach Lust und Laune jagen zu können. Es stellt sich eher die Frage, wie kann so jemand über haupt den Führerschein erlangen?
(5) Hannah · 18. November 2019
Es ändert absolut NICHTS, ob wir (die Öffentlichkeit) Einzelheiten kennen oder nicht. Die Tat ist geschehen, den Angehörigen ist es egal, die Richter wird es nicht beeinflussen. Niemand Außenstehender hat das Recht, sämtliche Einzelheiten zu wissen, weil es die allermeisten Schreihälse a la "aber ich muss das wissen!!1elf!" einfach mal nichts ANGEHT.
(4) e1faerber · 18. November 2019
Denkt doch an Berlin. Da fährt einer trotz schwerer Krankheit mit einem Riesen-Porsche durch die Gegend, fährt 4 Leute tot und hinterher ist er schuldunfähig.
(3) e1faerber · 18. November 2019
Habt ihr keine anderen Probleme als Datenschutz? Was sagt ihr den Eltern des getöteten 14- jährigen? Psychiatrisches Krankenhaus, dann nicht schuldfähig und nach 1 Jahr geheilt wieder draußen. Darauf sollte man aufmerksam machen denn so läuft es doch immer wieder.
(2) ircrixx · 18. November 2019
@1: Ja, das ist halt unser sichselbstrühmender Datenschutz. ... Aber man muss zugutehalten, dass er uns vor den brandgefährlichen Cookies bewahrt, wenn wir das wollen.
(1) k293295 · 18. November 2019
<<Dies bestätigte ein Polizeisprecher. Zu den Gründen für die Verlegung machte er keine Angaben.>> Ja, weil das schlichtweg niemanden was angeht. Schon die bloße Information der Verlegung ist zuviel.
 
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