Köln (dpa) - Ein wegen Amtsanmaßung angeklagter Tischler, der mit einer selbstgebastelten Blitzer-Attrappe in seinem Kölner Stadtviertel Tempo 30 durchsetzen wollte, ist vor Gericht glimpflich davongekommen. Sein Verhalten wecke Sympathie, bleibe aber dennoch strafbar, sagte die Amtsrichterin in ...

Kommentare

(16) deBlocki · 11. Dezember 2018
Unwissenheit schützt also doch vor Strafe... unglaublich.
(15) anddie · 11. Dezember 2018
@11 und @12: Er hat es ja auf seinem Grundstück aufgestellt. Und das was man so an Kommentaren im Netz findet, befasst sich immer mit "Eingriff in den Straßenverkehr" lt.§312 STGB und das wurde juristisch immer verneint. Im vorliegenden Fall war aber jemand schlauer und hat den Punkt "Amtsanmaßung" aus dem StGB (§132 hervorgezaubert. Unter <link> steht übrigens etwas mehr zu dem ganzen Thema.
(14) Aalpha · 10. Dezember 2018
In diesem Staat passiert erst was, wenn ein Kind überfahren wurde. Sowas von behindert aber auch. Es gibt Blitzer, die für sicherheit sorgen (z.B. mit einer blinkenden Geschwindigkeitsanzeige davor) und es gibt Blitzer, die nur der Abzocke und nicht der Sicherheit dienen (z.B. dann, wenn das Geschwindigkeitsschild zu dicht an der Kreuzung steht, es nicht sieht und man denkt es seien 50 statt 30!) @4 Nur ein Spruch (Ich glaube aus Römerzeiten übernommen), Unwissenheit kann sehr wohl schützen.
(13) Chris1986 · 10. Dezember 2018
Ich fahre regelmäßig an einem Haus vorbei in dessen Garten direkt an der Straße ein grün angemaltes HT-Rohr steht mit zwei schwarzen Streifen drauf. Sieht einer Blitzersäule äußerst ähnlich, da hat sich aber noch niemand drüber beschwert.
(12) chance · 10. Dezember 2018
wenn ich das richtig verstanden habe, hat er das nicht auf dem eigenen grundstück aufgestellt, sondern auf öffentlichem straßenbereich
(11) galli · 10. Dezember 2018
im eigenen Grundstück aufstellen ist nicht verboten. im öffentlichen Verkehrsraum ja
(10) tastenkoenig · 10. Dezember 2018
Wo genau ist hier ein Opfer?
(9) The.Frytrix · 10. Dezember 2018
Das ist doch immer so. Täter haben mehr Rechte als die Opfer.
(8) setto · 10. Dezember 2018
@5 in meinen Augen nicht, da der erste Beitrag ja auch kommentiert wurde. Also wäre, wenn ein Nachtrag erforderlich. Aber gerade bei politischen Themen hat die Änderung oftmals nichts mehr mit der eigentlichen Meldung zu tun
(7) k446426 · 10. Dezember 2018
Ich hätte aber auch nicht erwartet, daß so ein Holzkasten IN MEINEM Garten eine Amtsanmaßung darstellen würde. Muss man die Raser denn wirklich derart schützen? Ich hätte - dumm wie ich bin - gedacht die Raser wären die bösen in dem Spiel... Der Schelm in mir fragt sich ob die Staatsmacht hier Angst vor verlorenen Einnahmen hat.
(6) chance · 10. Dezember 2018
@5: na ist in meinen augen aber logisch. wenn sich zu der meldung was neues ergibt, wird es halt geändert. news eben ;-)
(5) anddie · 10. Dezember 2018
Immer wieder schön, wenn hier News nachträglich geändert werden und somit die Kommentare nicht mehr dazu passen. Aber finde es auch positiv, dass das Verfahren eingestellt wurde.
(4) chance · 10. Dezember 2018
die begründung der richterin ist ja interessant. bisher wurde immer gesagt "nichtwissen schützt vor bestrafung nicht". aber ich ziehe vor ihr den hut. mal endlich was erfreuliches.
(3) anddie · 10. Dezember 2018
Also lt. <link> oder <link> wäre das Aufstellen auf Privatgrund erlaubt, da dort kein Eingriff in den Straßenverkehr erfolgt. Bin also mal gespannt, was da rauskommt.
(2) Tommys · 10. Dezember 2018
Wozu Mensch so getrieben werden kann-Zu hartes Urteil! Hab selber mal diese Aktion gemacht: Neben jeden Hundehaufen vor dem Haus (da war erst Gehweg, dann 3m Grünfläche, dannStraße) ne kleine Flagge aufgestellt, Aufschrift: SCHEISSE mitnehmen! Dazu ne Kameraattrappe ins Fenster. Und Leute angesprochen. Tja, es gab Ignoranten die meinten, sie zahlen ja Hundesteuer.Hat 2 Monate gedauert, dann war es fast gut. Fast... nur Nachts ging einer mit Hund rum, der beschiss alle: Nachbarn, Staat und sich!
(1) aladin25 · 10. Dezember 2018
Was heißt hier Amtsanmaßung, wenn die Behörden nicht reagieren? Einer muss doch aktiv werden, um der Raserei ein Ende zu setzen!
 
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