Berlin (dts) - Das Berliner Landgericht hat den früheren Gastwirt im sogenannten "Tequila-Prozess" zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte musste sich wegen eines Tequila-Wetttrinkens mit tödlichem Ausgang für einen Jugendlichen im Februar 2007 verantworten. Die ...