Düsseldorf, 27.05.2020 (lifePR) - Die Möglichkeit, Betriebsrenten bei einer Scheidung durch externe Teilung zwischen den Eheleuten aufzuteilen, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weisen ARAG Experten hin. Die Familiengerichte ...