Karlsruhe (dts) - Der Täter von Hanau, Tobias R., hat sich bereits im November 2019 schriftlich an den Generalbundesanwalt Peter Frank gewendet. Das berichtet die "Bild" unter Berufung auf eine Kopie des Schreibens. In einer Strafanzeige "gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation" ...

Kommentare

(12) k293295 · 23. Februar 2020
@11: Sowas änhliches. Ich hab per Steinwurf in die Windschutzscheibe eine Fahrerflucht verhindert, den Fahrer aus dem Auto geholt und ihm eine gelangt. Hinterher kam raus, dass er NPD-Mitglied war. Die Polizei hat meine erkennungsdienstlichen Daten freiwillig gelöscht, nachdem der Staatsanwalt den Aktendeckel zugemacht hatte. Dem Niedersächsischen Verfassungsschutz musste das erst das Verwaltungsgericht Hannover befehlen.
(11) Mehlwurmle · 23. Februar 2020
@10: Wie bist du denn ins Visier vom Verfassungsschutz geraten? Jugendlicher Leichtsinn ;)
(10) k293295 · 20. Februar 2020
@9: Danke für den Tip! Da muss ich mich doch mal selbst abfragen.Der Niedersächsische Verfassungsschutz darf mich ja schon nicht mehr kennen.
(9) BobBelcher · 20. Februar 2020
@8 So nicht ganz richtig. Seit 2013 gibt es eines. Wird alles im NWR gespeichert. Seit 2019 sogar noch der Lebenszyklus einer Waffe im NWRII. :) <link> <link>
(8) k293295 · 20. Februar 2020
@5: Wenn die GBA wissen will, ob er nen Waffenschein hat, ist das BKA der falsche Ansprechpartner. Es gibt in Deutschland kein zentrales Register über Waffenscheinbesitzer. Die Waffenscheine werden von Städten, Gemeinden erteilt. Ein bundesweiter Abgleich findet nicht statt. Die jeweilige Stadt/Gemeinde kann zwar auf das Bundeszentralregister zugreifen, wo Vorstrafen registriert sind und auch beim Verfassungsschutz anfragen, ob da was vorliegt, aber das wars dann auch schon.
(7) O.Ton · 20. Februar 2020
Schneller Behörden/Psychiatrie einschalten, und es gäbe viel weniger Gewaltopfer.
(6) XPAX · 20. Februar 2020
Eine sinnlose Tat und es gab doch Vorwarnungen. Es muss schneller reagiert werden.
(5) BobBelcher · 20. Februar 2020
Es wären 3 Minuten arbeit gewesen, mal eben beim BKA anzurufen und zu fragen, ob was bekannt ist, und ob er einen waffenschein hat. Denn wenn du so einen brief/ Anzeige auf dem Tisch liegen hast, dann weiss man doch, dass der Anzeigende nicht mehr alle Latten am Zaun hat. Die Waffen hätte man einziehen können. Die Zuverlässigkeit fehlt. So einen willste ja auch nicht als Jäger haben, der könnte ja die anderen gefährden.
(4) bleifrau · 20. Februar 2020
Ich weiß ja nicht, wie viele Briefe solcher Art die in Karlsruhe bekommen. Aber Tobias R. hat immerhin gewünscht, "dass Sie (GBA) auf mich zugehen und mit mir kommunizieren". Ein/mehrere Gespräche in Anwesenheit eines Pychologen - was wäre dabei herausgekommen? Dass er mindestens beobachtet wird, Hausdurchsuchung möglich? Keine Ahnung. Aber nur denken "Ach, schon wieder so ein Spinner!" - das kann es doch auch nicht sein!
(3) Talon · 20. Februar 2020
@1: Wie soll man auf so etwas reagieren. Die netten Leute mit der weissen Jacke hinschicken?
(2) lone_wolf · 20. Februar 2020
Irgendwie skurril...
(1) k293295 · 20. Februar 2020
Und darauf reagiert die GBA nicht? ^^
 
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