Interessant ist doch, dass sich die Richter am Verfassungsgericht nicht einig waren. 3 Richter sehen das Paritätsgesetz nicht als verfassungswidrig an und haben ein Sondervotum zu Protokoll gegeben. @
5 Das könnte man versuchen durchzusetzen, ja. Steht denn die Gleichberechtigung und die Beseitigung bestehender Nachteile für Berufs- und Gesellschaftsgruppen auch im Grundgesetz, Artikel 3?