Stuttgart (dpa) - Rund fünf Monate nach der Stuttgarter Krawallnacht müssen zwei junge Randalierer wegen ihrer Teilnahme an dem nächtlichen Gewaltausbruch ins Gefängnis. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte einen 18- und einen 19-Jährigen in den ersten beiden öffentlichen Prozessen zur ...

Kommentare

(40) ticktack · 11. November 2020
Es geht nicht um Rache oder Stigmatisierung sondern um eine glaubwürdige Abschreckung, die so massiv ist, das der größte Teil von menschenverachtenden Rechtsbrechern auf ihre kriminellen Handlungen verzichtet - ob sie Covidleugner, randalierender Mob, linke oder rechte ideologische Gewalttäter sind. Denn es geht unter anderem um Leben und Tod.
(39) Han.Scha · 11. November 2020
@38: Ich gehe einmal davon aus, dass du auch nicht für alle deine Jugendsünden zur Rechenschaft gezogen wurdest. Deine weitere Entwicklung wird dann solche Strafen, wie wir sie hier diskutieren, vermieden haben.
(38) smailies · 11. November 2020
@34 Mir ging es nur darum, ob alle beteiligten quasi für ihr restliches Leben stigmaitisert sind. Aber klar, eine "Abschreckung" erreiche ich sicher nicht, wenn die Strafe ein "Duziduzi, das tust du aber nie wieder du böser" ist.
(37) Han.Scha · 11. November 2020
Das Jugendstrafrecht soll ja auch noch erzieherisch wirken. So kann ein Manko in der bisherigen Entwicklung ausgeglichen werden. Nicht jeder Aufenthalt in einer JVA fördert eine kriminelle Entwicklung.
(36) 17August · 11. November 2020
ein Opfer hat nichts von einer Strafe für einen Täter, außer der Befriedung von Rachegelüsten. Bei einr Sachbeschädigung darf es nie Rache an Leben geben! Das Opfer hat nur etwas von einem "Ausgleich" oder Aktivitäten i. S. den Gemeinwohles. Weder die Gesellschaft noch das Opfer haben etwas von in Gefängnissen hoch gezüchteten Kriminellen!
(35) smailies · 11. November 2020
@33: Zumindest ist das die Hoffnung, Stichwort "Abschreckung".
(34) jensencom · 11. November 2020
@32 @33, dazu zählt dann aber auch, daß es mindestens ein Bauernopfer geben muß, damit all die anderen was lernen können. Ihr widersprecht euch selbst...
(33) 17August · 11. November 2020
@32, genau so ist es ! Mal gerdae nicht rwischt worden zu sein, ist lehrreicher, als Knast.
(32) smailies · 11. November 2020
@17: Das klingt etwas unversöhnlich. JEtzt stell dir doch vor, du warst bei der Krawallnacht dabei, wirst aber nicht entdeckt/angezeigt. Durch das Urteil schnallst Du aber, dass das falsch gewesen war und du wirst in Zukunft nie wieder an solchen Aktionen teilnehmen. Bist Du dann auch als "Mitglied der Gesellschaft" ausgeschlossen - auf Lebenszeit? So klingt das bei Dir...
(31) 17August · 11. November 2020
@30, gehe lieber davon aus, dass sich ein Richter mit Low and Order Urteilen populistisch in den Vordergrund spielen will, umsich bei entsprechenden Kreisen Liebkind zumachen.
(30) jensencom · 11. November 2020
@29 und aus "es gibt ein Gesetz, geltendes Recht" ergibt sich die Strafe, die du zu hart findest. (beginn dieser Diskussion...). Und ich spekuliere nicht über die Vorstrafen, sondern gehe davon aus, daß die Richter die Hintergründe kannten und daraus diese Strafe resultierte.
(29) thrasea · 11. November 2020
@28 Solange ich nicht weiß, warum der Täter vorbestraft war, kann und will ich im Gegensatz zu dir nicht darüber spekulieren. Warum du jetzt das Fass Jugendstrafrecht wieder aufmachst, ist mir unbegreiflich. Der Täter wurde zu einer *Jugendstrafe* von 2,5 Jahren verurteilt. Du siehst, auch im Jugendstraftrecht sind harte Strafen möglich. Wer "als Erwachsener behandelt werden will" ist einfach kein Argument - es gibt ein Gesetz, geltendes Recht. Und das bezieht sich auf den Entwicklungsstand.
(28) jensencom · 11. November 2020
@26 @27 da lag ich mit meinem @12 ja gar nicht so schlecht... Ein Ersttäter wäre sicher nicht so hart angegangen worden. Und "vier Vorstrafen" wird auch nicht "Kaugummi auf die Strasse schmeissen" gewesen sein... Und wie @2 erwähnt, wer 18/19 ist und als Erwachsener behandelt werden will, der soll auch die Strafen nach Erwachsenenrecht bekommen.
(27) k293295 · 10. November 2020
@25,26: Aus Deinem SWR-Link: <<Hier hatte der Angeklagte unter anderem mit einem Gegenstand die Scheiben eines Polizeifahrzeugs eingeschlagen.>> - das hatte ich mir schon gedacht, denn Autofenster sind gar nicht so leicht kaputtzukriegen. Das wäre dann die "andere Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug" aus § 125a StGB. In Verbindung mit der versuchten gefährlichen Körperverletzung wären wir da bei einer Haftstrafe ohne Bewährung, aber im Erwachsenenstrafrecht.
(26) thrasea · 10. November 2020
Allerdings habe ich auch ein Argument gefunden, warum die Haftstrafe des ersten Urteils so hoch ausgefallen ist: Laut SWR-Rechtsredaktion hat der verurteilte Täter vier Vorstrafen (wenn auch wegen anderer Delikte). <link> Das muss man ja fairerweise auch dazuschreiben.
(25) thrasea · 10. November 2020
Laut Urteil besonders schwerer Landfriedensbruch: <link> Was haben die Richter gesehen, was der Öffentlichkeit nicht bekannt ist? Wenn ich den § 125a StGB durchgehe: 1. Schusswaffe? Eher nicht. 2. andere Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug? Habe ich nicht gelesen. 3. durch Gewalttätigkeit jemanden in die Gefahr des Todes bringen? Gab es Schwerverletzte? 4. Plündern oder bedeutenden Schaden anrichten? OK, das muss es sein. 3000 (!) Euro Schaden am Polizeifahrzeug. Enorm.
(24) k506497 · 10. November 2020
Naja ich hätte ja zumindest erwartet, dass die Täter den angerichteten Schaden wieder gut machen in Form von Strafarbeiten.
(23) thrasea · 10. November 2020
@22 Was wäre denn deiner Meinung nach nicht viel zu wenig, sondern genau richtig?
(22) fcb-kalle · 10. November 2020
viel zu wenig da lachen die drüber
(21) Herbie · 10. November 2020
@20 Na klar, eine Woche barfuß ins Bett, wäre als Bestrafung hart genug, oder?
(20) thrasea · 10. November 2020
@14 Ich finde nicht, dass ich jemanden in Schutz nehme. Strafe kann und sollte sein. Nur über die Art der Strafe scheinen wir uns nicht einigen zu können. Wie gesagt, zweieinhalb Jahre Haft, in der man sich noch radikalisieren kann? Wem hilft das? Meinetwegen ein Warn-Arest, oder es gibt so tolle Sachen wie Sozialstunden, da profitieren andere auch noch davon.
(19) Fromm · 10. November 2020
@17: die Beschreibung passt.
(18) Han.Scha · 10. November 2020
@17: Prima beschrieben!
(17) ticktack · 10. November 2020
@17 Sie haben sich von dieser durch ihr Handeln selbst ausgeschlossen. Wir brauchen eine Strafverfolgung, die vermittelt: Wer sich offenen Rechtsbruch begeht und unsere Gesellschaft mit Füßen tritt muss mit gravierenden Strafen rechnen. Das gilt in Stuttgart, in Dresden und an vielen anderen Orten.
(16) 17August · 10. November 2020
@15, dann haben diese "Hunderte" noch eine Chance wichtige Mitgliederunserer Gesellschaft zu werden.
(15) ticktack · 10. November 2020
Hunderte laufen noch frei rum, genauso wie nach den Demonstrationen gegen die Maskenpflicht. In beiden Fällen wurde vielfältigster vorsätzlicher Rechtsbruch begangen.
(14) jensencom · 10. November 2020
Naja weil du den Täter in der Gruppe, ein fremdes Auto zerstörend, in Schutz nimmst....
(13) thrasea · 10. November 2020
@12 Es war mein Auto in der Nähe eines Dorffests, der Täter war besoffen und high. Warum sollte ich jetzt anders denken?
(12) jensencom · 10. November 2020
@11, ich glaube du würdest anders denken wenn es Dein Auto gewesen wäre... Allgemein glaube ich nciht, daß er bisher unauffällig war, und das ganze war auch nicht einer allein und besoffen sondern in einem Zusammenhang, wo ich mutmaße, daß er nicht mehr den Knast braucht um radikalisiert zu werden... Hätte er 3 Monate auf Bewährung oder ein paar Sozialstunden gekriegt, hätten alle geschrien, daß man mal ein Exempel statuieren muß...
(11) thrasea · 10. November 2020
OK, die Meldung wurde geändert - bei den ersten 6 Kommentaren stand das Urteil noch aus. @8 Richtig. Zweieinhalb Jahre Jugendstrafe für eine Sachbeschädigung ist schon erstaunlich. @6 Auch schon erlebt: Beim Auto Spiegel abgeschlagen, auf der Motorhaube rumgesprungen etc. - Staatsanwaltschaft hat das Verfahren mangels Öffentlichem Interesse eingestellt. Aber was nutzt es dir oder mir, wenn ein 18jähriger für Jahre einsitzen muss und sich im Gefängnis möglicherweise noch radikalisiert?
(10) fcb-kalle · 10. November 2020
3 jahre knast
(9) 17August · 10. November 2020
unverhältnismäßig, wird wohl wieder einkassiert. Ein Leben ist aber schon mehr oder weniger ruiniert.
(8) Sonnenwende · 10. November 2020
Was ist denn das für ein Signal? Der Täter ist geständig und dann liegt das Urteil über den Forderungen der Staatsanwaltschaft? Also vorausgesetzt, der Artikel bildet die Wirklichkeit ab, dann frage ich mich schon.
(7) k491111 · 10. November 2020
Na das ist doch mal ein Urteil...eigentlich ja "nur" Sachbeschädigung. Naja gut die Sache gehörte der Polizei. Da hat er die Sache nicht richtig durchdacht :-)
(6) deBlocki · 10. November 2020
@5 Wenn du selbst durch angebliche Rechtsprechung schon im Grunde als Opfer mehr bestraft worden bist, wirst du deine Sicht vermutlich ändern - obwohl ich dir das nicht wünsche.
(5) thrasea · 10. November 2020
@4 Ich empfinde den blinden Glauben an und die starre Forderung nach möglichst harten Strafen auch als sehr naiv.
(4) deBlocki · 10. November 2020
@3 Bei deinen Beiträgen wünsche ich mir fast für mich auch ein Teil dieses naiven Glaubens an die Kompetenz der Gerichte!
(3) thrasea · 10. November 2020
@2 Lass mal die Richter ihre Arbeit machen. Die wissen schon, was sie tun.
(2) deBlocki · 10. November 2020
"Bei einem Jugendschöffengericht entscheidet er bei Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahren alt waren, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angewandt wird." Bitte, bitte Erwachsenenstrafrecht! Er ist volljährig, hat also Rechte eines Erwachsenen, bitte auch die Pflichten und Strafen eines solchen!
(1) Sf7in · 10. November 2020
Ja, es ist richtig, dass die verurteilten für Ihre Taten verantwortlich sein müssen
 
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