OK, die Meldung wurde geändert - bei den ersten 6 Kommentaren stand das Urteil noch aus. @
8 Richtig. Zweieinhalb Jahre Jugendstrafe für eine Sachbeschädigung ist schon erstaunlich. @
6 Auch schon erlebt: Beim Auto Spiegel abgeschlagen, auf der Motorhaube rumgesprungen etc. - Staatsanwaltschaft hat das Verfahren mangels Öffentlichem Interesse eingestellt. Aber was nutzt es dir oder mir, wenn ein 18jähriger für Jahre einsitzen muss und sich im Gefängnis möglicherweise noch radikalisiert?