Wiesbaden (dpa) - Muss das Bundeskriminalamt eine von Rechtsextremen zusammengestellte Namensliste veröffentlichen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Montag das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Geklagt hat ein Journalist und Aktivist. Er will die Herausgabe einer als «Feindesliste» bekannt ...

Kommentare

(4) Troll · 18. August 2019
@3 Die Bezeichnung links und rechts hat ja eher mit der traditionellen Sitzordnung im Parlament zu tun. Rechts eher die Konservativen, links die Risikofreudigen. Auch wenn das nicht mehr so klassisch ist, alles ab CDU ist rechts von der Mitte, alles ab SPD links davon. Und je weiter es von der Mitte wegrück, desto eher spricht man von extremen Partein. Also rechtsextrem ist geht in Richtung NPD, AfD, DVU, Republikanter... Und wie man sich politisch ausrichtet, entscheidet jede Partei selbst.
(3) Gommes · 18. August 2019
wer ist rechts wer links wer entscheidet das
(2) k408300 · 18. August 2019
das sollte schon geheim bleiben - man muss ja nicht die Gefährder vorwarnen
(1) Troll · 18. August 2019
Eine Herausgabe der Liste dürfte ihm nicht zustehen, hat auch mit Datenschutz der anderen auf der Liste zu tun. Aber jeder müßte das Recht haben zu erfahren, ob er auf der Liste drauf steht.
 
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