Ich denke auch, dass es eher so ist, wie @3 schon festgestellt hat. Man wollte einfach Zeit sparen. Wenn der Prozeß keine aufschiebende Wirkung für die Beschaffung hat, dann ist der Plan ja auch aufgegangen.
>> Der Helm, so die Polizeiführung, diene nicht dem Schutz des Beamten, sondern deren Einsatzfähigkeit: "Oberstes Ziel" sei die "Einsatzbewältigung". "Sollte der Beamte dabei am Leben bleiben, wird dies als positiver Nebeneffekt mitgenommen." << Ist schon irgendwie Menschenverachtend diese Aussage. Wie wäre es mit RoboCops?
Die Äußerungen sind nicht bizarr, wenn man das Bundespersonalvertretungsgeset z kennt. Das Bundespolizeipräsidium wollte - wahrscheinlich aus zeitlichen Gründen heraus - das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach §75 BPersVG vermeiden. Das geht aber nur, wenn es eben nicht um den Schutz der Beamten geht.
und nun, mein lieber Enkel, erzähle ich Dir mal die Geschichte, wie ich mir mit übelstem Zynismus das Reinquatschen des Personalrats in die Materialbeschaffung ersparen wollte …
"Sollte der Beamte dabei am Leben bleiben, wird dies als positiver Nebeneffekt mitgenommen." - das Leben eines Polizeibeamten ist also ein Nebeneffekt ?? Manche Sesselfurzer sollten wohl ihre Formulierungen gelegentlich mal überdenken.