Berlin (dpa) - Das Berliner Arbeitsgericht hat zwei Entschädigungs-Klagen von Lehrerinnen mit Kopftuch abgewiesen. Die Frauen hatten geltend gemacht, sie seien wegen ihrer Religion benachteiligt worden. Das Gericht bestätigte im ersten Urteil klar das Berliner Neutralitätsgesetz als ...

Kommentare

(4) crochunter · 24. Mai 2018
@1 Richtig! Und die Regeln besagen eindeutig, dass jeder uneingeschränkte Religionsfreiheit hatm aber auch, dasss es eine Trennung von Kirche und Staat gibt. Im Zweifel räumen die Regeln, ein Klagerecht ein. Genau wie die knapp 1900 ehemaligen Piloten der Air Berlin, die gerade vor dem selben Arbeitsgericht klagen. Da wiegen die 2 Verfahren der Lehrerinnen naütlich viel schwerer und die Gerichte werden unnötig von diesen mutmaßlichen Fremden belastet.
(3) 2fastHunter · 24. Mai 2018
@1: Die Regeln in unserem Land sind aber die uneingeschränkte Religionsfreiheit jedes Bürgers und die Trennung von Staat und "Kirche". Welche wiegt schwerer?
(2) mceyran · 24. Mai 2018
@1 Genau, am besten eine bundesweite Kleiderordnung. Uniforme, Zucht und Ordnung!
(1) Allegroman · 24. Mai 2018
Mit solchen Klagen werden unsere Gerichte belastet. Wer ein Kopftuch tragen will aus welchem Grund auch immer, muss sich auch an die Regeln im Land halten.
 
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