Strafverfolger hören immer mehr Telefone ab

Berlin (dpa) - Die Strafverfolger haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Telefone von mutmaßlichen Schwerkriminellen abgehört. Nach einer vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Übersicht wurden bei 5348 Strafverfahren Telefone von Verdächtigen überwacht.

Im Vorjahr waren es 4806 Verfahren. Insgesamt ordneten die Gerichte 16 463 Überwachungen an. Oppositionspolitiker nannten die Zahl alarmierend und warnten vor einem Überwachungsstaat. Die Polizeigewerkschaften wiesen am Mittwoch die Kritik als unangemessen zurück. Das Bundesjustizministerium verwies darauf, dass es pro Jahr sechs Millionen Strafverfahren gebe. Die Zahl der Überwachungen sei daran gemessen gering.

Das dem Justizministerium unterstellte Bundesamt in Bonn hat die Statistik erstmals zusammengestellt. Früher wurden die Zahlen immer nur in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Jörg van Essen bekannt. Mit der Ende 2007 beschlossenen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten sowie der geänderten Überwachung von Telekommunikation wurde die Regierung verpflichtet, einmal im Jahr diese Zahlen zu veröffentlichen.

Da die Verdächtigen häufig mehr als nur ein Telefon haben, liegt die Zahl der Überwachungen deutlich über der der Strafverfahren. Mit Abstand am häufigsten wurden Mobilfunktelefone abgehört. Hier gab es laut Statistik, über die die «Süddeutsche Zeitung» als erste berichtet hatte, 13 838 Überwachungen. Ein eindeutiger Schwerpunkt der Ermittlungen lag mit 5498 Verfahren im Drogenmilieu. Der Verdacht auf Mord und Totschlag löste 519 Ermittlungen aus.

Erstmals wurden auch veröffentlicht, wie häufig Ermittler auf Verbindungsdaten zugegriffen haben. Dies war 2008 knapp 14 000 Mal der Fall. Grundlage dafür ist die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Danach müssen die Telekommunikationsunternehmen die Daten von Telefon- und Internetverbindungen für ein halbes Jahr speichern. Die Ermittler dürfen bei der Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen. Gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum, bei Handys auch der Standort zu Beginn des Gesprächs. Nicht erfasst wird der Inhalt der Kommunikation.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, van Essen, sprach von alarmierenden Zahlen. «Damit ist klar: Die Reform der Telekommunikationsüberwachung durch CDU/CSU und SPD ist gescheitert.» Die Begrenzung auf schwere Straftaten sollte zur Eindämmung der Verfahren führen. Die Telekommunikationsüberwachung müsse nach der Bundestagswahl erneut auf den Prüfstand. Der Datenschutzexperte der Links-Fraktion, Jan Korte, prangerte einen «immer weiter um sich greifenden Überwachungswahn» an. Der Innenexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, mahnte klare Regeln an, «um diese stetige Ausweitung der Überwachung und die Entwicklung zum Flatrate-Mithören zu bremsen».

Die Polizeigewerkschaften beharrten auf den Telefonüberwachungen. Die Polizei brauche dieses Instrument bei der Bekämpfung der Schwerkriminalität, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, dem Audiodienst der Deutschen Presse- Agentur dpa. Es gebe keinen Fall des Missbrauchs. Jede Überwachung müsse von einem Richter genehmigt werden. Ähnlich argumentierte der Vorsitzende der im Beamtenbund organisierten Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Ihr Vorsitzender Rainer Wendt warnte vor falschen Schlüssen. «Wer daraus folgert, dass die Polizei einer blinden Sammelwut folgt, verkennt die Notwendigkeiten der Telefonüberwachung als oftmals letztes Mittel der Strafverfolgung.

(Berichtigung: In der dritten Zeile wurde berichtigt: Bundesamt für Justiz nicht Bundesamt für Statistik)

Kriminalität / Justiz
23.09.2009 · 16:19 Uhr
[11 Kommentare]
 
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