Karlsruhe (dpa) - Die Bundesanwaltschaft schaltet sich in allen Fällen ein, die für die Staatssicherheit von Bedeutung sind. Darunter fallen vor allem Terrorismus und Spionage. Die Karlsruher Behörde, die vom Generalbundesanwalt geleitet wird, kann dabei aber nicht nach Gutdünken vorgehen, sondern ...