Stichwort. Das Völkerstrafgesetzbuch

Hamburg (dpa) - Mit Hilfe des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) sollen ausländische Kriegsverbrecher vor deutschen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können.

Es fasst die Regeln des Völkerstrafrechts zusammen und listet die einzelnen Taten samt Strafen auf: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen. Diese können in Deutschland seitdem verfolgt werden, unabhängig davon, wer sie wo und an wem begangen hat.

Es handelt sich um die deutsche Fassung des sogenannten Statuts von Rom, mit dem 1998 die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag beschlossen wurde. Das VStGB übersetzt das Statut für das «Weltgericht» in deutsches Recht und stellt es in einem eigenen Gesetzeswerk dar. Es trat im Juni 2002 in Kraft. Kritiker wenden allerdings ein, die Regeln kämen in der Praxis kaum zur Anwendung.

Aufsehen erregte Anfang 2005 eine von Menschenrechtlern gestellte Strafanzeige gegen den früheren US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen der Folteraffäre im irakischen Gefängnis Abu Ghoreib. Die Menschenrechtler stützten sich dabei auf die Regeln des VStGB. Ex-Generalbundesanwalt Kay Nehm verfolgte die Anzeige jedoch nicht weiter und verwies auf die Ermittlungen in den USA.

Bundeswehr / Justiz / Afghanistan
06.11.2009 · 16:57 Uhr
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