Steuerklassen 3 und 5 vor dem Aus: Was Ehepaare ab 2030 erwartet
Die Reform des Steuersystems steht fest: Ab 2030 wird die beliebte Steuerklassenkombination 3 und 5 für Ehepaare abgeschafft. Stattdessen soll das sogenannte Faktorverfahren verpflichtend werden.
Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, gerechtere Bedingungen für Ehepaare zu schaffen und traditionelle Rollenmodelle aufzubrechen. Doch die Änderungen werfen viele Fragen auf – vor allem, wie sich das auf die Nettolöhne und das Elterngeld auswirken wird.
Warum die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5?
Die Kombination 3/5 wird vor allem von Ehepaaren genutzt, bei denen einer deutlich mehr verdient als der andere. Der besser verdienende Partner landet in Steuerklasse 3 und profitiert von einer niedrigeren Steuerlast, während der schlechter verdienende Partner in Steuerklasse 5 landet und deutlich höhere Abgaben zahlt.
Kritiker argumentieren, dass dieses System vor allem Frauen benachteiligt, die oft weniger verdienen und durch die hohen Abgaben entmutigt werden, ihre Erwerbsarbeit auszuweiten.
Die Steuerreform soll diesem Ungleichgewicht entgegenwirken und für eine gerechtere Verteilung der Steuerlast sorgen. Die Umstellung auf das Faktorverfahren soll verhindern, dass ein Partner deutlich höhere Steuerabgaben leisten muss als der andere.
Auswirkungen auf das Elterngeld
Eine der größten Veränderungen betrifft das Elterngeld. Bisher konnten Ehepaare durch den Wechsel in die Steuerklasse 3 ihr Nettogehalt und somit auch die Höhe des Elterngeldes erhöhen. Dieser legale Trick wird ab 2030 nicht mehr möglich sein.
Das neue Faktorverfahren berechnet die Steuerlast gerechter und sorgt dafür, dass das Nettogehalt während der Elternzeit realistisch bleibt.
Familien, die auf ein höheres Elterngeld angewiesen sind, werden diese Änderungen besonders spüren. Für viele könnte das eine spürbare Reduktion der finanziellen Unterstützung während der Elternzeit bedeuten. Die Reform könnte somit für werdende Eltern eine finanzielle Herausforderung darstellen.
Das Ehegattensplitting bleibt erhalten
Obwohl die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden, bleibt das Ehegattensplitting bestehen. Dieses Verfahren ermöglicht es Ehepaaren weiterhin, Steuern zu sparen, indem ihre Einkommen gemeinsam veranlagt und gesplittet werden. Damit bleibt ein wichtiger steuerlicher Vorteil für Ehepaare erhalten.
Das Ehegattensplitting steht jedoch ebenfalls in der Kritik, da es vor allem Familien mit ungleichen Einkommen bevorzugt. Frauen, die oft weniger verdienen, tragen dabei eine höhere Steuerlast als Männer. Trotzdem bleibt das Splitting ein zentrales Element des Steuersystems für Ehepaare.
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Hohe Nachzahlungen bisher oft die Folge
Die Steuerklassenkombination 3/5 hatte in der Vergangenheit oft hohe Nachzahlungen zur Folge. Während der besser verdienende Partner monatlich mehr Netto überwiesen bekommt, müssen viele Paare am Ende des Jahres hohe Summen nachzahlen.
Das neue Faktorverfahren soll dieses Problem lösen, indem die Steuerlast über das Jahr gleichmäßiger verteilt wird. Ehepaare müssen also nicht mehr mit unerwarteten Nachzahlungen rechnen.
Faktorverfahren: Mehr Gerechtigkeit oder mehr Bürokratie?
Das Faktorverfahren soll die Steuerlast gerechter auf beide Partner verteilen. Der Faktor wird individuell vom Finanzamt berechnet und soll verhindern, dass ein Partner überproportional hohe Abgaben leisten muss.
Für viele Paare bedeutet das mehr Gerechtigkeit, allerdings auch mehr Bürokratie. Besonders in Haushalten mit stark schwankenden Einkommen oder Selbstständigen könnte die Verwaltung komplizierter werden.
Was sich für Ehepaare ändert
Ab 2030 wird das deutsche Steuersystem für Ehepaare grundlegend verändert. Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 soll mehr Gerechtigkeit bringen, doch vor allem Familien und werdende Eltern könnten finanzielle Einbußen spüren. Das Ehegattensplitting bleibt jedoch bestehen und ermöglicht weiterhin steuerliche Vorteile.
Ehepaare sollten sich frühzeitig auf die neuen Regelungen vorbereiten, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Das Faktorverfahren wird zwar für eine gerechtere Verteilung der Steuerlast sorgen, könnte aber gleichzeitig mehr Bürokratie und Komplexität mit sich bringen