Karlsruhe (dts) - Der frühere Hamburger Justizsenator und Sterbehilfe-Aktivist Roger Kusch rechnet für kommende Woche mit einem Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht. "In meinen Augen ist es so gut wie sicher, dass das Bundesverfassungsgericht nächste Woche ein Grundrecht auf Suizid festschreiben ...

Kommentare

(8) Mehlwurmle · 20. Februar 2020
Der Mensch sollte das bei medizinischer Indikation (unheilbar krank) selbst in der Hand haben den Zeitpunkt seines Abschiedes zu wählen. Man will doch dann nicht noch monatelang vor sich hinsiechen um letztlich doch das unaufhaltsame Ende zu erreichen, bloß halt mit langer Leidenszeit.
(7) chance · 19. Februar 2020
@4 und @5: das ist mir auch bekannt,ich beziehe mich aber auf den Begriff "Sterbehilfe", bei dem es um den Suizidwunsch von Menschen geht, nicht um die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
(6) Sonnenwende · 19. Februar 2020
@5 Das weiß ich doch. Galt deine Antwort vielleicht @3?
(5) Psychoholiker · 19. Februar 2020
@4 Durch eine Patientenverfügung kannst Du bestimmen, daß lebenserhaltende Maßnahmen nicht geleistet werden. <link>
(4) Sonnenwende · 19. Februar 2020
@3 Da stimme ich dir zu. Aber es sollte niemand an aktiver Sterbehilfe verdienen. @2 Die sog. passive Sterbehilfe (Einstellung von lebenserhaltenden Maßnahmen unter Berücksichtigung dass der Patient nicht leidet) wird in Krankenhäusern und auf Palliativstationen mittlerweile fast tägch geleistet.
(3) chance · 19. Februar 2020
Wenn Tiere todsterbenskrank sind lässt man sie einschläfern, um nicht der Tierquälerei bezichtigt zu werden. Wenn Menschen todsterbenskrank sind, soll ihnen ihr Selbstbestimmungsrecht abgesprochen werden. Gegen geschäftmäßige Sterbehilfe bin ich auch. Aber wenn jemand am Ende ist und nicht mehr anders kann, als sich den Tod zu wünschen, sollte man darauf Rücksicht nehmen.
(2) anddie · 19. Februar 2020
Ich glaube das Thema "Geschäft" ist es, was hier Entscheidungen so schwierig macht. Wobei auch Ärzte und Krankenhäuser ziemlich viel Geld verdienen, wenn Patienten lange am Leben erhalten werden und man sich dann auch fragen darf, ob die Ärzte wirklich ethisch oder finanziell handeln.
(1) Sonnenwende · 19. Februar 2020
Vor allem sollte mit Sterbehilfe kein Geschäft gemacht werden dürfen.
 
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