Berlin (dts) - Laut der Staatsrechtlerin Andrea Edenharter verstoßen mehrere der aktuellen Corona-Regeln gegen das Grundgesetz. So sei etwa die 15-Kilometer-Regelung "schon deshalb verfassungswidrig, weil es dafür keine hinreichende gesetzliche Grundlage gibt", sagte Edenharter der "Welt" ...

Kommentare

(22) Hannah · 10. Januar 2021
@18: Ich kenne die Dame nicht, aber habe mal gegoogelt. Sie ist Mitarbeiterin, nicht Absolventin der Fernuni. Das halte ich schon für einen relevanten Unterschied. <link> "Edenharter studierte Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg, wo sie 2013 bei Robert Uerpmann-Wittzack promoviert wurde und sich 2017 habilitierte. Forschungsaufenthalte führten sie an die Universitäten Bern und Oxford."
(21) Dr_Feelgood_Jr · 10. Januar 2021
@13 "Interessant wie lange sie jetzt noch Karriere macht." Aha, und warum so? Erzähl doch mal aus deinem Nähkästchen.
(20) k293295 · 10. Januar 2021
@19: Wo lassen sich die AHA besser anwenden als an FernUnis?
(19) AS1 · 10. Januar 2021
@18 Ungeachtet der Kompetenz oder Nichtkompetenz sind einige Aussagen lange bekannt und auch nicht von der Hand zu weisen. Hauptproblem ist und bleibt der Nachweis der Verhältnismässigkeit, weil eben in vielen Fällen nicht nachgewiesen werden kann, dass die Kriterien der Verhältnismässigkeit eingehalten werden. Diese ganzen Angriffsflächen - und das sind Angriffsflächen - könnte man sich schenken, wenn man sich auf die konsequente Durchsetzung der AHA-Regeln konzentrieren würde.
(18) k293295 · 10. Januar 2021
Eine Mitarbeiterin der FernUni Hagen als "Staatsrechtlerin" zu betiteln finde ich reichlich gewagt. Demgemäß wäre Rudolf Hickel eine wirtschaftswissenschaftliche Koryphäe in Erwartung des Nobelpreises. @12: Klar, da macht mal ne Nulpe ihr Maul auf, das freut sich wie Bolle.
(17) WillyWinzig · 10. Januar 2021
Und mit etwas mehr Disziplin und weniger "Me first!" bzw. "Regeln gelten nur für die Anderen!" (wie man es auch regelm. im Straßenverkehr sieht) bräuchte es solche Regeln nicht und die Zahlen wären sehr viel niedriger. Je mehr manche darauf bestehen, dass es das Virus nicht gibt und dass es keine Pandemie gibt, desto schlimmer wird die Situation und desto drastischere Regelungen müssen getroffen werden. Und diese müssen dann womögl. überzogen (bzw strenger) werden, um alle Lücken zu schließen
(16) vdanny · 10. Januar 2021
Ich ging immer davon aus, dass es einheitlich 15 km um den Hauptwohnsitz ist. aber scheinbar ist es doch nicht so. Danke für die Info.
(15) WillyWinzig · 10. Januar 2021
Es kommt entscheidend darauf an, wo die Grenze gesetzt wird, aber der die 15 km Regel gilt. In NRW zählt es ab der Stadt- bzw. Kreisgrenze. Der größte Kreis in NRW hat knapp 2000 km², während die kleinste kreisfreie Stadt gerade mal 51 km² groß ist. Das entspricht schon einer gewissen Ungleichbehandlung. Allerdings ist die Bevölkerungsdichte auch sehr unterschiedlich: 133 E/km² versus 3000 E/km². Wirklich einheitlich wäre eine komplette Ausgangssperre mit Radius 0m. Dann geht's allen gleich.
(14) Mailkiller · 10. Januar 2021
vielleicht sollten unsere regierenden mal ein paar rechtsexperten in ihre beratertruppe holen, bevor sie ihre beschlüsse erlassen
(13) eubbw · 10. Januar 2021
Interessant wie lange sie jetzt noch Karriere macht.
(12) bs-alf · 10. Januar 2021
Gut das solche Meinungen auch mal veröffentlicht werden. @11 + Danke für die Info
(11) FichtenMoped · 10. Januar 2021
@9: Es kommt darauf an von wo gemessen wird. In Niedersachsen wird vom Wohnort, in Hamburg von der Landesgrenze und in Brandenburg von der Grenze des Landkreises, bzw. Freien Kreistadt, gemessen. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
(10) KonsulW · 10. Januar 2021
Na dann wissen wir das ja auch wieder.
(9) vdanny · 10. Januar 2021
Sind 15 km in der Stadt mehr als 15 km auf dem Land?? Und in der Stadt trifft man in diesem Radius weniger Leute als auf dem Land, wenn man sich bewegen will? Ich denke, da kommt typisches Stadtdenken durch ;)
(8) Marc · 10. Januar 2021
@5 @7 es wurden hier schon diverse Regelungen angefochten (teils auch erfolgreich). @6 Wutbürger oder was?
(7) oells · 10. Januar 2021
@2: Vielleicht haben diese Länder andere gesetzliche Grundlagen, vielleicht haben die Maßnahmen dort auch gegen geltendes Recht verstoßen. Aber: wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern wird sich auch in Deutschland nichts ändern, solange niemand die Maßnahmen gerichtlich überprüfen lässt.
(6) ertan · 10. Januar 2021
grosse fresse und nichts dahinter,bürger warten auf ergebnisse,basta.
(5) Chris1986 · 10. Januar 2021
@2 Auch da läuft es wie hier, man igoriert bei solchen Extrembeispielen einfach die Gesetze und hält sich nicht Wort für Wort dran sondern nur sinngemäß (wenn überhaupt).
(4) ertan · 10. Januar 2021
meine ich doch
(3) JR01 · 10. Januar 2021
Und, Frau Staatsrechtlerin, was nun??????????
(2) Marc · 10. Januar 2021
Ich frage mich wie das in Spanien, Frankreich, Italien und Co alles so klappen konnte...die hatten und haben teilweise wesentlich stärkere Einschränkungen. Wurde da auch auf stillende Mütter oder Landbewohner Rücksicht genommen? Wurde da überhaupt stark kontrolliert?
(1) ertan · 10. Januar 2021
und nun ?????
 
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