Berlin (dts) - Der Staatsrechtler Ulrich Battis hält die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes für verfassungsrechtlich problematisch. "Gerade die Ausgangsbeschränkungen sind schwierig zu halten", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochausgaben). "Die einzige sachliche Begründung ...

Kommentare

(3) AS1 · 13. April 2021
"Der Lockdown ist nach 13 Monaten Pandemie ein zu grobes Instrument. Die Bundesverfassungsrichter werden fragen: Gibt es verhältnismäßigere, unter Umständen geeignetere Lösungen? Die Infektionsgefahr im Freien ist umstritten." Und das ist genau der Punkt. Nach 13 Monaten Pandemie sollten andere wissenschaftsbasierte Lösungen zur Infektionseindämmung genutzt werden und nicht solche Holzhammerinstrumente mit unabsehbaren anderen negativen Folgen.
(2) k69609 · 13. April 2021
Doch @1 sehr wohl. Andere Maßnahmen außer Lockdown scheint diese Regierung nicht zu kennen. Daher muss dringend nach besseren Maßnahmen unter Berücksichtigung aller möglichen Kollateralschäden gesucht werden.
(1) ticktack · 13. April 2021
Bloß nicht wieder alles zerreden, auch wenn es keinen Spaß macht, abends nicht mehr vor die Tür zu dürfen.
 
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