Garmisch-Partenkirchen (dpa) - Nach einem schweren Corona-Ausbruch in Garmisch-Partenkirchen ermittelt die Staatsanwaltschaft München II gegen eine mutmaßliche «Superspreaderin». Dabei gehe es um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung, teilt Oberstaatsanwältin Andrea Mayer mit. «Was im Raum ...

Kommentare

(32) smailies · 15. September 2020
@31: würde aber im Umkehrschluss bedeuten, dass die Frau - so sie die App hatte und vrerwendete - diese nun gegen ihre eigenen Interessen verwendet werden würde.
(31) k293295 · 15. September 2020
@29,30: Ein solcher Aufruf wäre zulässig, wenn andere Mittel keinen Fahndungserfolg versprechen. Für einen derartigen Aufruf wäre eine richterliche Genehmigung nötig, die aber in der Regel auf erste Anfrage erteilt wird.
(30) smailies · 15. September 2020
Ich habe keine Ahnung, ob die Polizei solche Maßnahmen ergreifen darf, oder gar auf Daten direkt zugreifen könnte. Da bin ich weder vom Datenschutz her kompetent genug noch von der Rechtsseite. Es ist nur eine - aus meiner Sicht naheliegende - Möglichkeit, einen Nachweis per Indiz zu führen.
(29) smailies · 15. September 2020
@24: Vielleicht stelllt die App die Daten nicht direkt zur Verfügung. Aber wenn man jetzt einen Aufruf startet, "wer in der fraglichen Zeit in den entsprechenden Lokations war und eine entsprechende Warnung auf der app hat soll sich bitte bei der Polizei melden"... dann kann das schon zur strafrechtlichen Verfolgung herangezogen werden, vermute ich.
(28) k293295 · 14. September 2020
@27: Ja, gibts <link>
(27) gunty · 14. September 2020
@26 da gibt es Urteile?
(26) k293295 · 14. September 2020
@25: Nein! Bei HIV reicht auch die bloße Infektion, da wird nicht gewartet, bis der Infizierte an AIDS erkrankt, eher der Ansteckende angeklagt wird.
(25) gunty · 14. September 2020
Körperverletzung wäre erst dann angesagt, wenn die positiv getesteten Kontaktpersonen auch wirklich erkranken!
(24) thekilla1 · 14. September 2020
Das wäre ja noch schöner, wenn die App Daten bereitstellen würde.
(23) Lenna · 14. September 2020
@21 Aufgrund der 3 bekannten Corona Stämme kann man es einigermaßen eingrenzen. Trotzdem sicher kann niemand sein. Nur beim dritten Stamm, der hauptsächlich in Ostasien kursiert, wäre eine Übereinstimmung tatsächlich FAST ein Beweis
(22) thrasea · 14. September 2020
@20 Nein, das stimmt nicht. Es gibt keine Daten über die Corona-App, die irgendwelchen Behörden zur Verfügung gestellt werden können. Die App könnte aber trotzdem hilfreich sein, weil das Landratsamt angibt, dass die Gesundheitsbehörden nicht alle Kontaktpersonen nachvollziehen könnten.
(21) Han.Scha · 14. September 2020
@20: Ich habe keine Vorstellung davon, wie hier die Beweislage sein soll. Jeder Infizierte kann sich doch überall angesteckt haben, selbst wenn er mit dieser Frau Kontakt hatte. Alles andere sind doch nur Wahrscheinlichkeiten, aber keine Beweise. Mir ist nicht bekannt, dass man dies Virus so analysieren kann, dass die Ableitung eines Ansteckungsweges möglich ist.
(19) boersenbruder · 14. September 2020
Und wie immer klaut hier Eine(r) de(r)m Anderen das Buddelförmchen in der Sandkiste und alle rennen zu Mutti petzen. Ist das hier ein Kindergarten mit der Klugscheißerei.
(18) Han.Scha · 14. September 2020
Da Editieren nicht mehr geht, muss @15 wie folgt korrigiert werden: "noch aus dem Link von @10: "... kamen sechs Neuinfektionen hinzu, die laut Landratsamt wohl auch keine Kontakt mit der Frau hatten." Laut Aussagen des Gastwirtes wurde sein Lokal für vorbildliche Hygiene und Führen der Gästelisten vom GA gelobt. So sollten die Kontaktpersonen schnell gefunden werden".
(17) thrasea · 14. September 2020
@16 Wie kann man nur so eindimensional denken. Ja, im Artikel der SZ behauptet die Staatsanwaltschaft, dass deutsche Behörden das Vorrecht hätten. "Gerade das besagt das NATO-Truppenstatut". Wenn du dir so sicher bist, bitte ich um einen Link zum fraglichen Paragraphen / Artikel. In diesem Artikel hier steht aber, dass laut Söder erst geprüft werden müsse, ob das Bußgeld auch für die Amerikanerin gelte. Ergo: STRITTIG.
(16) Han.Scha · 14. September 2020
@14: Nein, dass will ich hier nicht, nicht so oft, sondern in keinem Fall. Du legst etwas vor, wenn du ertappt wirst, ruderst du zurück und versuchst, wie ein kleines Mädchen anzugreifen. Schäm dich! Hier ist eindeutig laut Bericht der SZ die deutsche Justiz zuständig. Gerade das besagt das NATO-Truppenstatut. Somit ist nichts fraglich.
(15) Han.Scha · 14. September 2020
noch aus dem Link von @10: "... kamen sechs Neuinfektionen hinzu, die laut Landratsamt wohl auch keine Kontakt mit der Frau hatten." Gibt es in Bayern nicht die Gästebögen in Gaststätten und Restaurants für alle Bewirtete? Diese dienen doch den Gesundheitsämtern zur Verfolgung der Kontakte.
(14) thrasea · 14. September 2020
@13 Genau das ist strittig. Darauf weißt doch mein Kommentar hin. Ich habe ja nicht gesagt, dass die Amerikaner zuständig wären. Ich vermute, du willst mich falsch verstehen (wie so oft).
(13) Han.Scha · 14. September 2020
@10: Dein Text und dein Link passen einmal wieder (absichtlich?) nicht zusammen. " ... NATO-Truppenstatut. Dieses räumt nach den Angaben der Staatsanwaltschaft aber für solche Fälle der deutschen Justiz das Vorrecht auf Strafverfolgung ein." So einfach ist das. Also muss die d e u t s c h e Justiz ermitteln! Der Beweis der Ansteckungen wird von der deutschen Staatsanwaltschaft erbracht oder eben nicht.
(12) thrasea · 14. September 2020
@11 Das ist doch nicht meine Übersetzung, sondern die Pressemitteilung des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen, Büro des Landrats – Öffentlichkeitsarbeit. Bemerkenswert ist übrigens, dass in der Pressemitteilung die Mehrzahl verwendet wurde: "An besagtem Abend kam es nach bisherigen Erkenntnissen zu Besuchen hochinfizierter Personen in mehreren Bars in Garmisch-Partenkirchen." <link> Die Meldung auf der Homepage des LRA scheint dagegen aktueller / nachträglich korrigiert zu sein.
(11) Han.Scha · 14. September 2020
@6: Im Text wird Superspreader (deutsch: Superverbreiter) besser als von dir übersetzt. Aber das Denglish halte ich hier für dumm. (Noch kenne ich aus dem Englischen keine weibliche Endung "-in".)
(10) thrasea · 14. September 2020
@8 Nein, so einfach ist es nicht. Zitat aus der SZ: "Zwar unterliegt die Frau als zivile Angehörige des US-Militärs dem NATO-Truppenstatut." <link> Fraglich ist jetzt, ob die deutschen oder die amerikanischen Behörden das Vorrecht auf Strafverfolgung haben. Und selbst wenn das geklärt ist: Man müsste ja erst noch beweisen, dass die Frau andere Menschen angesteckt hat.
(9) Han.Scha · 14. September 2020
@5: "Die Frau arbeitete in einem Hotel für US-Streitkräfte und deren Familien". Hieraus kann ich nicht entnehmen, dass es sich um eine Soldatin handelt.
(8) boersenbruder · 14. September 2020
"Söder erklärte jedoch, dass geprüft werden müsse, inwiefern dies auch für die US-Amerikanerin gelte. Die Anklagebehörde geht ...............dass die deutsche Justiz zuständig ist." Verstehe ich nicht diesen Eiertanz. Sie befindet sich in Deutschland und hat gegen deutsches Recht verstoßen. Sie war in Kneipen, da gilt keine diplomatische Immunität o.ä. Da fackeln die Amis aber nicht so lange in ihrem Land jemanden zu verdonnern.
(7) luciges · 14. September 2020
@3 Im Text steht etwas von 2000€ (Bayerntarif). Das ist fast nichts. In anderen europäischen Ländern liegen die entsprechenden Strafen bei bis zu 20.000€. Entscheidend wird wohl der Test sein. Hatte sie zum Zeitpunkt der Kneipentour das Ergebnis offiziell gewusst oder nicht?
(6) thrasea · 14. September 2020
@4 Wenig überraschend, dass du die fragliche Zuständigkeit der deutschen Justiz auf das Bundesland Bayern beziehst, und nicht auf die naheliegende Vermutung, dass es um eine Einrichtung der US-Streitkräfte und evtl. um ein Mitglied der US-Streitkräfte ginge. Wie gut, dass ein deutsches Landratsamt noch deutsche Pressemitteilungen schreibt. <link> Ich bezweifle aber stark, dass der Begriff "Hochinfizierte" besser verständlich ist als "Superspreaderin".
(5) ventures · 14. September 2020
@4: Bei amerikanischen Soldaten ist das mit der Zuständigkeit nicht so einfach. In der Regel können die deutschen Behörden nicht so leicht gegen GIs vorgehen, meist unterliegen sie nur der us-amerikanischen Justiz.
(4) Han.Scha · 14. September 2020
Es ist schon eigenartig, wenn in Bayern die deutsche Justiz nicht unbedingt zuständig ist. Und für das dämliche Denglish mit Super.... gibt es tatsächlich ein deutsches Wort, wenn auch in Klammern. Merke: Noch nicht alle Deutsche verstehen Englisch! Und Denglish versteht oft auch niemand, der perfekt Englisch spricht.
(3) Muschel · 14. September 2020
@1 Ich halte es für extreme Dummheit, gepaart mit Ignoranz. Trotzdem sollte sie eine saftige Strafe bekommen.
(2) Elegandina · 14. September 2020
Bleibt nur zu hoffen, dass niemand den sie angesteckt hat, stirbt oder Langzeitschäden davon trägt. Da habe ich kein Verständnis für solch ein Verhalten. Wird leider nicht die einzige Person sein, die solch ein Verhalten an den Tag legt.
(1) luciges · 14. September 2020
Der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung ist schon sehr grosszügig ausgelegt. Mit Krankheitssymptomen und Test kommt man mit einer Kneipentour dem Vorsatz sehr nah.
 
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