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4 Wenig überraschend, dass du die fragliche Zuständigkeit der deutschen Justiz auf das Bundesland Bayern beziehst, und nicht auf die naheliegende Vermutung, dass es um eine Einrichtung der US-Streitkräfte und evtl. um ein Mitglied der US-Streitkräfte ginge. Wie gut, dass ein deutsches Landratsamt noch deutsche Pressemitteilungen schreibt.
<link> Ich bezweifle aber stark, dass der Begriff "Hochinfizierte" besser verständlich ist als "Superspreaderin".