Detmold (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Detmold hat nach dem ersten Urteil im Missbrauchsfall Lügde Antrag auf Revision gestellt. Das sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Das Landgericht Detmold hatte am Mittwochabend einen Mann aus Niedersachsen wegen ...

Kommentare

(11) k293295 · 18. Juli 2019
@10: Die Kantine im Bremer Landgericht ist wirklich gut ;-)
(10) flydee · 18. Juli 2019
@9 weil du noch nie in Bremen im Gerichtssaal warst oder wir uns verpasst haben 😂
(9) k293295 · 18. Juli 2019
Sagt mal, Leute, warum hab ich in 150 Fällen eigentlich noch keinen von euch im Gerichtssaal gesehen?
(8) flydee · 18. Juli 2019
Unsere deutschen Gerichte sollten sich was schämen, man kann auch einen Gärtner auf dem Richterposten setzten und selbst der würde es besser machen!
(7) k293295 · 18. Juli 2019
Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Nebenklage kann nicht in Berufung sondern nur in Revision gehen, aber Revision allein für das Strafmaß ist unzulässig. Die 3k € Schmerzensgeld sind echt übel, denn sie verhindern die Opferentschädigung nach OEG.
(6) CashKarnickel · 18. Juli 2019
Das ist jawohl eine bodenlose Frechheit und ein Schlag ins Gesicht der Opfer...Da bekommt man ja höhere Strafen, wenn man ein paar tausend EUR Steuern hinterzieht (außer man ist Uli Hoeneß und hinterzieht Millionen)...Unfassbar!!!
(5) Imperator78 · 18. Juli 2019
Das ist ja wohl ein schlechter Witz! Der hätte eine viel höhere Strafe verdient!!!
(4) k474647 · 17. Juli 2019
Kuscheljustiz...wie immer, ich kenne den Fall zwar nur über die Berichterstattung in den Medien, aber das Urteil erscheint mir (leider mal wieder) als lächerlich...
(3) Lordznieh · 17. Juli 2019
Als ob man den Opfern ins gesicht spuck.
(2) gunty · 17. Juli 2019
Unfassbares Urteil!
(1) Lordznieh · 17. Juli 2019
Die gerechtigkeit in Deutschland ist Gestorben
 
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